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Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 13 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Gliederungstitel nach Art. 146ag8
2i. Abschnitt: Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …
Art. 146ah Kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten für Betreiber von
Anlagen
Die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten für Betreiber von Anlagen gemäss Artikel 46 erfolgt für das Jahr 2026 bis spätestens zum 30. Juni 2027.
Art. 146ai Rückgabe von zu viel erhaltenen Emissionsrechten für Betreiber von
Luftfahrzeugen
Führt ein Luftfahrzeugbetreiber, dem nach Artikel 46f des bisherigen Rechts kostenlos Emissionsrechte zugeteilt worden sind, im Jahr 2025 keine Flüge nach Anhang 13 durch, so muss er die für dieses Jahr kostenlos zugeteilten Emissionsrechte bis zum 30. November 2026 an das BAFU zurückgeben. Die zurückgegebenen Emissionsrechte werden gelöscht.
II
Die Anhänge 3a, 9 und 15 werden gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
8 Gemäss der Vernehmlassungsvorlage «Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für nehmlassungen > UVEK > Vernehmlassung 2024/57.