Vernehmlassungsvorlage EnFV
Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 10 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 2.1 (Art. 7, 38, 41–43, 45, 46d, 46i und 46l)
Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
Ziffer 2.7.3
2.7.3 Der Winterstrombonus beträgt:
a. für Anlagen ohne Eigenverbrauch pro kW: 3.5 Franken multipliziert mit dem durchschnittlichen spezifischen Winterstrommehrertrag der ersten drei vollen Betriebsjahre;
b. für Anlagen mit Eigenverbrauch pro kW: 2.5 Franken multipliziert mit dem durchschnittlichen spezifischen Winterstrommehrertrag der ersten drei vollen Betriebsjahre.
Ziffer 4.1 Bst. i
4.1 Das Gesuch für grosse Anlagen hat mindestens folgende Angaben und Unter-
lagen zu enthalten:
i. für Anlagen, für die ein Winterstrombonus beantragt wird: eine Simulation der voraussichtlichen Stromproduktion der Anlage, die aufzeigt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Winterstrombonus voraussichtlich erfüllt werden.