Vernehmlassungsvorlage EnFV

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 2.1 (Art. 7, 38, 41–43, 45, 46d, 46i und 46l)

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Ziffer 2.7.3

2.7.3 Der Winterstrombonus beträgt:

a. für Anlagen ohne Eigenverbrauch pro kW: 3.5 Franken multipliziert mit dem durchschnittlichen spezifischen Winterstrommehrertrag der ersten drei vollen Betriebsjahre;

b. für Anlagen mit Eigenverbrauch pro kW: 2.5 Franken multipliziert mit dem durchschnittlichen spezifischen Winterstrommehrertrag der ersten drei vollen Betriebsjahre.

Ziffer 4.1 Bst. i

4.1 Das Gesuch für grosse Anlagen hat mindestens folgende Angaben und Unter-

lagen zu enthalten:

i. für Anlagen, für die ein Winterstrombonus beantragt wird: eine Simulation der voraussichtlichen Stromproduktion der Anlage, die aufzeigt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Winterstrombonus voraussichtlich erfüllt werden.