Vernehmlassungsvorlage EnFV

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 10 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 30cquaterAbs. 4

4Wird für eine Anlage ein Winterstrombonus beantragt, ist mit dem Gebot eine Simulation der voraussichtlichen Stromproduktion der Anlage einzureichen, die aufzeigt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Winterstrombonus voraussichtlich erfüllt werden.

Art. 30cquinquiesSachüberschrift sowie Abs. 1bisund 5

Inbetriebnahmefrist, Fristerstreckung und Meldepflichten

1bisAnlagen, die nicht an ein Gebäude angebaut oder in ein Gebäude integriert werden, sind spätestens 48 Monate, nachdem die Zuschlagserteilung in Rechtskraft erwachsen ist, in Betrieb zu nehmen.

5Bei Anlagen, für die der Winterstrombonus beantragt wird, ist der Vollzugsstelle nach dem ersten vollen Betriebsjahr eine detaillierte Baukostenabrechnung einzureichen.

Art. 38 Abs. 1quaterund 1quinquies

1quaterFür Anlagen, die einen Winterstrombonus erhalten, besteht kein Anspruch auf weitere Boni.

1quinquiesDer Winterstrombonus wird erst nach dem dritten vollen Betriebsjahr gewährt. Sind die Anspruchsvoraussetzungen für den Winterstrombonus zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt oder verzichtet der Betreiber auf den Winterstrombonus, besteht Anspruch auf allfällige andere Boni.

Art. 38a Abs. 4bisund 5bis

4bisFür Anlagen, die einen Winterstrombonus erhalten, besteht kein Anspruch auf weitere Boni.

5bisDer Winterstrombonus wird erst nach dem dritten vollen Betriebsjahr gewährt. Sind die Anspruchsvoraussetzungen für den Winterstrombonus zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt oder verzichtet der Betreiber auf den Winterstrombonus, besteht Anspruch auf allfällige andere Boni.

Art. 45 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. c und 5

Inbetriebnahmefrist, Fristerstreckung und Meldepflichten

1Die Anlage ist spätestens in Betrieb zu nehmen:

c. 48 Monate nach der Zusicherung nach Artikel 44, wenn die Anlage nicht an ein Gebäude angebaut oder in ein Gebäude integriert wird.

5Bei Anlagen, für die der Winterstrombonus beantragt wird, ist der Vollzugsstelle nach dem ersten vollen Betriebsjahr eine detaillierte Baukostenabrechnung einzureichen.