Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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10 Vergleich der Varianten

Die Varianten «Fahrleistung» und «Ladestrom» haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, welche nachfolgend in die vier wichtigsten Aspekte unterteilt werden.

Einnahmensicherheit

Die Variante «Fahrleistung» bietet eine hohe Einnahmensicherheit, da sie geringe Umgehungs- und Manipulationsmöglichkeiten bietet und sicherstellt, dass ausländische Fahrzeuge ebenfalls besteuert werden. Darüber hinaus gibt es kein Risiko von Einnahmenverlusten aufgrund von Ladetourismus und die Lösung kann 2030 eingeführt werden.

Im Gegensatz dazu ist die Einnahmensicherheit bei der Variante «Ladestrom» geringer. Sie birgt ein Umgehungsrisiko und erfordert eine Übergangslösung mit einer pauschalen Steuer, die zu Mindereinnahmen führt. Einnahmen von ausländischen Fahrzeugen fallen während der Übergangslösung nicht an und danach nur, wenn diese in der Schweiz geladen werden. Ladetourismus ins Ausland dürfte die Einnahmen – je nach Preisstand für Ladestrom – zusätzlich schmälern.

Erhebung und Vollzug

Die Variante «Fahrleistung» ist hinsichtlich der Erhebung und des Vollzugs schneller umsetzbar und verursacht niedrigere Gesamtkosten (ca. 0,9 Mrd. Fr. für die Periode von 2030–2039). Sie erfordert weniger technische Installationen, da die Angaben über den Kilometerstand bzw. die Fahrleistung oft direkt genutzt werden können. Das Steuersubjekt ist einfacher zu identifizieren und die Kontrolle gestaltet sich einfacher resp. ist möglich und wenig aufwändig. Herausforderungen bestehen jedoch bei Fahrzeughalterwechseln oder bei der Verwendung von speziellen Kontrollschildern. Es bleibt offen, ob Anbieter oder Fahrzeughersteller Lösungen für die präzise Ermittlung der in der Schweiz gefahrenen Kilometer auf den Markt bringen werden.

Die Variante «Ladestrom» kann frühestens 2035 eingeführt werden und erfordert deshalb eine Übergangslösung mit separatem Vollzugssystem. Die technische Umsetzung ist anspruchsvoller, da die Ladeinfrastruktur dynamisch weiterentwickelt wird und Nachrüstungen erforderlich sind, was zu höheren Gesamtkosten führt (ca. 1,4 Mrd. Fr. für den Zeitraum 2030–2039). Die Identifikation des Steuersubjekts gestaltet sich komplexer (Eigentümer Ladeeinrichtung vs. Betreiber Ladeeinrichtung) und es existieren viele verschiedene Ladesituationen mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (bspw. auch mobile Ladeeinrichtungen). Auf Kontrollmassnahmen wird verzichtet, weil diese aufwändig und kaum wirksam wären und auch die Akzeptanz fehlen dürfte, was das Umgehungsrisiko erhöht. Generell ist aufgrund der technischen Erfordernisse an die Ladeeinrichtungen und den damit verbundenen Implementierungsprozessen das Umsetzungsrisiko höher.

Beim Kostenvergleich kann zwischen der Gesamtsicht und der Bundessicht unterschieden werden. Der Unterschied besteht darin, dass bei der Gesamtsicht der Variante «Ladestrom» ein Teil der Kosten bei den Betreiberinnen und Betreibern der Ladeeinrichtungen anfällt (Kosten für Nachrüstung sowie den Betrieb zertifizierter Zähler und Kommunikationsschnittstellen). In der Bundessicht sind diese Kosten nicht enthalten, da sie nicht vom Bund getragen werden. Bei der Variante «Fahrleistung» besteht hingegen kein Unterschied zwischen Gesamt- und Bundessicht, da sämtliche Kosten vom Bund übernommen werden.