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Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 10 Seiten
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zeichneten Fachstellen sowie die Zentrale Behörde des Bundes gemäss Artikel 2 BG-HUÜ.
Art. 86a Abs. 1 Bst. ater
1 Sofern kein überwiegendes Privatinteresse entgegensteht, dürfen Daten im Einzelfall und auf schriftliches und begründetes Gesuch hin bekannt gegeben werden an:
ater. die vom kantonalen Recht bezeichnete Fachstelle nach Artikel 3 BG-HUÜ und die Zentrale Behörde des Bundes gemäss Artikel 2 BG-HUÜ, wenn die Daten für die Errichtung, Anerkennung, Vollstreckung oder Abänderung von Unterhaltstiteln sowie für die Abklärung der Erfolgschancen solcher Verfahren erforderlich sind;
6. Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 199323
Art. 24fbisAbs. 7 und 8
7 Die Freizügigkeitseinrichtung darf eine Überweisung nach Absatz 4 frühestens drei Monate nach Zustellung der Meldung an die Fachstelle vornehmen.
8 Als Fachstelle im Sinne dieses Artikels gelten auch die vom kantonalen Recht nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom …24 über die Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens (BG-HUÜ) bezeichneten Fachstellen sowie die Zentrale Behörde des Bundes gemäss Artikel 2 BG-HUÜ.
7. Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 198225
Art. 97a Abs. 1 Bst. f Ziff. 9
1 Sofern kein überwiegendes Privatinteresse entgegensteht, dürfen Organe, die mit der Durchführung, der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betraut sind, Daten in Abweichung von Artikel 33 ATSG26 bekannt geben:
f. im Einzelfall und auf schriftlich begründetes Gesuch hin:
9. den nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom …27 über die Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens (BG-HUÜ) bezeichneten Fachstellen sowie der Zentralen Behörde des Bundes gemäss Artikel 2 BG-HUÜ, wenn die Daten für die Errichtung, Anerkennung, Vollstreckung oder Abänderung von Unterhaltstiteln sowie für die Abklärung der Erfolgschancen solcher Verfahren erforderlich sind.
23 SR 831.42
24 SR …
25 SR 837.0
26 SR 830.1
27 SR …