Vorlage

Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

Anhang 1 (Art. 3)

Bundesgesetz über die Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens (BG-HUÜ)

vom … Vorentwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 122 der Bundesverfassung,9

in Ausführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 200710 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (Haager Unterhaltsübereinkommen, HUÜ),

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom ...11,

beschliesst:

Art. 1 Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

a. berechtigte Person: eine Person oder Behörde, der Unterhaltsansprüche oder entsprechende Ersatzforderungen zustehen oder angeblich zustehen;

b. ausgehendes Gesuch: Gesuch, das von einer Person mit Aufenthalt in der Schweiz oder von einer Schweizer Behörde gemäss den Kapiteln II und III HUÜ ins Ausland geschickt wird;

c. eingehendes Gesuch: Gesuch, das von einer Person mit Aufenthalt im Ausland oder von einer ausländischen Behörde gemäss den Kapiteln II und III HUÜ in die Schweiz geschickt wird.

Art. 2 Zentrale Behörde des Bundes

1 Das Bundesamt für Justiz ist die Zentrale Behörde des Bundes im Sinne des HUÜ.

2 Die Zentrale Behörde des Bundes hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

a. Sie stellt Informationen und Formulare für die Anträge unter dem HUÜ zur Verfügung.

9 SR 101

10 SR …

11 BBl …