Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/29: 22.405 n Pa. Iv. WAK-N. Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
erhöhen, sondern die Marktanteile von Schweizer Weinen zu steigern und zu festigen.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Die Änderungen stützen sich auf Artikel 104 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung (BV) 5. Einerseits berücksichtigt Artikel 104 Absatz 2 BV die Massnahmen der zumutbaren Selbsthilfe, die von der Landwirtschaft erwartet werden können. Im Bereich des Weinbaus beteiligen sich die kantonalen Branchenorganisationen an der jährlichen Festlegung der von den Kantonen beschlossenen Höchsterträge für AOC-Weine. Somit ist die Selbsthilfe bereits in die geregelte Verwaltung des Traubenangebots integriert. Andererseits verleiht Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe c BV dem Bund weitreichende Kompetenzen und Aufgaben in den Bereichen Herkunftsdeklaration, Qualität, Produktionsmethoden und Verarbeitungsverfahren von Lebensmitteln.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgesehenen Bestimmungen betreffen Schweizer Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung. Sie sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar. Ausländische Produkte werden nicht ungünstiger behandelt als gleichwertige inländische Produkte. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dürfen gemäss der EU-Gesetzgebung Steuerungsmassnahmen zur Regulierung des Angebots von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung ergreifen, die zumindest von Frankreich für bestimmte Weine umgesetzt werden. Die vorgesehenen Bestimmungen sind mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen6, insbesondere dessen Anhang 7 betreffend den Handel mit Weinbauerzeugnissen, vereinbar.
5 SR 101
6 SR 0.916.026.81