Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/29: 22.405 n Pa. Iv. WAK-N. Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein · 12 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 22. Februar 2022 befasste sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) anlässlich der Vorprüfung der von Nationalrat Benjamin Roduit eingereichten parlamentarischen Initiative Ausgeglichenes Verhältnis zwischen Schweizer Wein und importiertem Wein (21.461) ausführlich mit der Situation der Schweizer Weinbranche. Sie hörte dazu Vertreterinnen und Vertretern der Vereinigung Schweizer Weinhandel, des Branchenverbandes Schweizer Reben und Weine, des Schweizerischen Weinbauernverbands, des Schweizerischen Bauernverbands, von Swiss Wine Promotion, Gastrosuisse und Bio Suisse an. Aufgrund der Anhörungen sah die WAK-N Handlungsbedarf gegeben und beschloss Massnahmen zur Unterstützung des Schweizer Weins. Eine Importregelung, wie sie von Nationalrat Roduit vorgeschlagen wurde, lehnte sie zwar ab, reichte jedoch eine Kommissionsmotion für mehr finanzielle Mitteln zur Weinförderung (22.3022) ein und beschloss mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, einen Erlassentwurf für die Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein auszuarbeiten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) stimmte diesem Beschluss am 16. Januar 2023 mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht zu. Am 22. Mai 2023 beschloss die WAK-N mit 14 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen, an ihrem Beschluss festzuhalten und reichte die Kommissionsinitiative Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein in ihrem Rat ein. Der Nationalrat schloss sich der Kommission an und gab der Initiative am 21. September 2023 mit 112 zu 47 Stimmen bei 24 Enthaltungen Folge. Anlässlich der erneuten Vorprüfung des Anliegens hielt die WAK-S an ihrer Haltung fest und beantragte dem Ständerat am 20. Februar 2024, mit 6 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen, dem Folgegeben nicht zuzustimmen. Der Ständerat schloss sich hingegen am 11. März 2024 dem Nationalrat an und gab der Initiative mit 24 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die WAK-N erhielt somit den Auftrag, die Ausarbeitung einer Vorlage an die Hand zu nehmen.

Am 26. Juni 2024 legte die Kommission Eckwerte für die Definition einer «Klimareserve» fest und beauftragte das Kommissionssekretariat und die zuständige Verwaltung, einen Vorentwurf auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 31. März 2025 behandelte die Kommission den Vorentwurf und nahm ihn mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden der Vernehmlassung an.

2 Ausgangslage

2.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen

Die Begrenzung der Traubenerträge je Flächeneinheit ist eine wesentliche Massnahme zur Sicherung der Qualität der erzeugten Weine. Es besteht eine negative Korrelation zwischen Traubenmenge und Weinqualität. Durch die Begrenzung der Erträge wird die Konzentration von Zucker, Aromen, Tanninen und anderen Feststoffen in den Trauben begünstigt. Um charaktervolle und qualitativ hochwertige