Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/29: 22.405 n Pa. Iv. WAK-N. Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein · 12 Seiten

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Weine herzustellen, sind unter anderem Trauben mit einem hohen Anteil an diesen Bestandteilen erforderlich. Bereits im Bundesbeschluss über den Rebbau vom 19. Juni 19921 wurden erstmals Höchsterträge pro Flächeneinheit für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (KUB/AOC-Weine) festgelegt. Mit dieser Bestimmung trug das Parlament Feststellungen Rechnung, wonach die zuvor ergriffenen Massnahmen zur Qualitätsförderung nicht ausreichten und eine überschüssige Weinproduktion nicht verhindern konnten. Das neue Landwirtschaftsgesetz2 (LwG) in der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Fassung hat das Konzept der Festlegung von Höchsterträgen nach Klassierung der Schweizer Weine übernommen und es in Artikel 63 ergänzt. Nach geltendem Recht ist in Artikel 21 der Weinverordnung3 geregelt, dass die Kantone einen Höchstertrag pro Flächeneinheit für die einzelnen für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung zugelassenen Rebsorten festlegen. Die von den Kantonen festgelegten Höchsterträge pro Flächeneinheit dürfen für weisse Gewächse den Wert von 1,2 kg/m2 für die Region italienische Schweiz und von 1,4 kg/m2 für die Regionen Westschweiz und Deutschschweiz nicht überschreiten. Für rote Gewächse dürfen die Höchsterträge den Wert von 1,2 kg/m2 in keiner der drei Regionen überschreiten.

Die Weinlese schwankt aufgrund der unterschiedlichen Wetterbedingungen von Jahr zu Jahr sehr stark. Heisse und trockene Jahre wie das Jahr 2022 begünstigen eine optimale Entwicklung der Trauben und führen somit zu Ertragssteigerungen. Ungünstige Wetterbedingungen wie der Frühjahrsfrost in den Jahren 2017 und 2023 oder Hagel können die Erträge hingegen deutlich verringern. Die Weinernte 2017 war mit 79 Millionen Litern Wein die schwächste seit 1978. Zudem können sich Rebkrankheiten, die bei feuchtem Wetter auftreten, auf die Erträge auswirken. Dies war bei der Weinernte 2021 der Fall, die mit einem Ertrag von 61 Millionen Litern Wein die schlechteste Ernte seit 1957 war. Ausserdem wirken sich die von den Kantonen festgelegten Höchsterträge und die von den Weinbäuerinnen und -bauern angewandten Produktionstechniken auf die geernteten Traubenmengen aus.

Ernteschwankungen wirken sich in erheblichem Masse auf den Markt und die Einkommen sämtlicher Akteure der Weinwirtschaft aus. Um eine kontinuierliche Marktpräsenz sicherzustellen, müssen bei der Weinlese ausreichende Mengen Trauben zur Weinerzeugung verfügbar sein. Fallen die Ernten jedoch zu üppig aus, können die Traubenpreise unter Druck geraten und es kann zu einer Abwertung der Lagerbestände an Weinen kommen. Um auf die zunehmende Instabilität der Ernten reagieren zu können, erwägt die Weinbranche seit Ende der 2010er-Jahre eine neue Massnahme zur Regulierung des Weinangebots. Unter dem Begriff der «Klimareserve» soll es den Kantonen erlaubt sein, ein Reservesystem für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung einzurichten. Die produzierten Traubenmengen, die zwischen dem vom Kanton festgelegten Höchstertrag und jenem des Bundesrates liegen, würden dann nicht im selben Jahr in Verkehr gebracht werden, sondern könnten eine Reserve in Form von Wein bilden, um allfällige Produktionsdefizite in den Folgejahren zu kompensieren. Das Konzept der Massnahme, das von der Branche vorgelegt wurde, war Gegenstand der Motion 18.3221 «Möglichkeit für die

1 BBl 1992 III 956

2 SR 910.1

3 SR 916.140