Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/29: 22.405 n Pa. Iv. WAK-N. Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein · 12 Seiten
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Kantone, eine Klimareserve einzurichten». Diese Motion wurde abgeschrieben, da sie vom Nationalrat nicht innerhalb der Zweijahresfrist abschliessend behandelt werden konnte.
2.2 Erwägungen der Kommission
Ungeachtet der Abschreibung der Motion 18.3221 ist deren Anliegen aktuell geblieben. Bedingt durch den Klimawandel nimmt seine Berechtigung sogar noch zu. Der Klimawandel, der sich seit Mitte des 20. Jahrhunderts verstärkt hat, schlägt sich nicht nur in einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur in der Schweiz, sondern auch in einem veränderten Wasserhaushalt und Extremwetter (u. a. extreme Hitzeperioden sowie stärkere und häufigere Niederschläge) nieder. Es ist damit zu rechnen, dass der Klimawandel sich in grösseren Schwankungen auf die Traubenernte auswirkt.
Das Anliegen der Weinbranche, angesichts dieser Schwankungen über eine Reserve zu verfügen, die es erlaubt, den Markt in ernteschwachen Jahren mit einer ausreichenden Menge an Schweizer AOC-Weinen zu beliefern, ist nachvollziehbar und unterstützenwert. Das Instrument einer Schwankungsreserve ist denn auch international bereits etabliert. Grosse Weinbauregionen wie das Burgund oder das Elsass kennen dieses System bereits. Sie geniessen somit heute gegenüber der Schweiz einen Marktvorteil.
Primäres Ziel einer Schwankungsreserve ist es, Liefersicherheit zu garantieren und eine Konstanz im Angebot zu gewährleisten, damit der Schweizer Wein seine Marktanteile gegenüber dem Importwein halten kann. Eine Mengenerhöhung ist nicht das Ziel, an den geltenden Maximalerträgen soll festgehalten werden.
Wichtig ist, dass das neue Instrument auf freiwilliger Basis eingeführt und flexibel ausgestaltet wird. Die Kantone sollen in Absprache mit der Branche die Möglichkeit erhalten, Bestimmungen über die Genehmigung von AOC-Weinreserven, deren Haltung und Auflösung zu erlassen. Sieht ein Kanton die Möglichkeit der Reservebildung vor, soll diese für die Kelterer freiwillig sein.
Das neue Instrument käme insbesondere den Weinproduzentinnen und -produzenten im Tessin und in der Westschweiz zugute. In der Deutschschweiz halten Bodenbeschaffenheit und Sonneneinstrahlung eher dazu an, mit Blick auf die gewünschte Qualität nur bestimmte Mengen pro Quadratmeter zu ernten. Deutschschweizer Produzentinnen und Produzenten haben daher auch weniger mit Absatzschwankungen zu kämpfen.
2.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Die Produktion von Schweizer Weinen deckt die Nachfrage in diesem Marktsegment insgesamt. Die Kommission musste überdies klären, ob die Ziele einer «Klimareserve» nicht durch eine Anpassung der von den Kantonen festgelegten Höchsterträge erreicht werden könnten. Nach Artikel 21 der Weinverordnung können die Kantone die Höchsterträge für AOC-Weine jedes Jahr entsprechend den