Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten

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der Alarmzentralen als nachteilig für die Notrufbehandlung empfunden wird. Echtzeit- text ist hingegen nativ auf den Mobilgeräten vorhanden und unterliegt internationaler Standardisierung. Es ist weder eine zusätzliche Anmeldung noch eine Installation not- wendig. Damit die Funktion genutzt werden kann, muss das mobile Endgerät, wie für den Notruf, nicht einmal entsperrt werden.

- Neben Echtzeittext werden auch weitergehende Notruf-Technologien wie Videotele- fonie verpflichtend eingeführt: Dieses Prinzip der Total Conversation ist das Fernziel. Jedoch zeigt die erfolgte Einführung von Echtzeittext in einzelnen Gebieten der USA, dass diese aufwändig ist und die verschiedenen Akteure (insb. Gerätehersteller, Mo- bilfunkbetreiberinnen, Alarmzentralen) teils relativ lange Umsetzungsfristen benötigen (vgl. Ziff. 3.3). Wie unter Ziffer 5.2 aufgezeigt, wird auch bei uns damit gerechnet, dass einzelne Alarmzentralen alleine für die Einführung von Echtzeittext unter Umständen zweistellige Millionenbeträge investieren müssen. Softwareseitig kann jedoch später bei den Alarmzentralen auf den Anschaffungen für den Echtzeittexttext aufgebaut wer- den.

- Die Mobilfunkbetreiberinnen müssen die 3G-Mobilfunktechnologie während einer ge- wissen Frist aufrechterhalten, damit (standardisierte) eCalls über 2G/3G-Module wei- terhin möglich sind: Dies wurde in der European Emergency Number Association (EENA) für eine Frist über diejenige, welche die Mobilfunkbetreiberinnen vorsehen, dis- kutiert.22 2018 trat die Pflicht zum Einbau von eCall-Modulen in Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen in Kraft. Seither wurden bis Ende 2023 pro Jahr ungefähr 250 bis 350 Tausend Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen23. Insbe- sondere in den ersten Jahren dürfte dabei ein hoher Anteil an nicht NG eCall-fähigen Modulen verbaut worden sein. Eine zeitnahe Umrüstung auf effizientere Mobilfunktech- nologien zu verzögern, wäre dabei jedoch nicht verhältnismässig. Dies zum einen an- gesichts der stetig steigenden Nachfrage nach mobilen Daten24 und andererseits der Schwierigkeit für Mobilfunkbetreiberinnen, Bewilligungen für neue Antennenstandorte zu erhalten25. Letztere sind im Vergleich zum EU-Ausland strengen Regulierung be- züglich nicht-ionisierender Strahlung unterworfen. Zudem müsste eine Abwägung mit den Kosten einer Umrüstung von Fahrzeugen mit älteren eCall-Modulen stattfinden. Diese könnten sich pro Fahrzeug auf mehrere Tausend Franken belaufen.

22 EENA (2023). Next Generation eCall, https://eena.org/knowledge-hub/documents/next-generation-ecall-integration-with-an-emergency-servicesip-network/.

23 BfS (2024). Neue Inverkehrsetzungen von Strassenfahrzeugen nach Fahrzeuggruppe und Fahrzeugart, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeuge/fahrzeuge/strassen-neu-inverkehrsetzungen.html.

24 Ericsson (2024). Ericsson traffic measurements, https://www.comcom.admin.ch/comcom/de/home/dokumentation/zahlen-und-fakten/mobilfunkmarkt/datenverkehr.html.

25 Vgl. ASUT (2014). Mobilfunk – Einfachere Bewilligungsverfahren und weniger strenge Grenzwerte dringend notwendig, https://asut.ch/asut/media/id/59/type/document/mm_mobilfunk_20140508.pdf.