Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten

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- Pflicht an die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zur Bekämpfung von Massen- anrufen, die das Notrufsystem gefährdenden, sowie zur Koordination dieser Gegen- massnahmen.

- Aufhebung der nutzerseitigen Abgeltung von Anrufen an die Erwachsenennothilfe, so dass auch die Anrufe auf die Erwachsenennothilfe kostenlos sind.

- Einführung einer Kurznummer für die Opferhilfe.

- Separate Regelung von Rufnummernerzwingung und Standortidentifikation. Bei den Hilfs- und Beratungsdiensten sowie weiteren Diensten soll die Rufnummernerzwin- gung nur auf Gesuch hin und mit vorgängiger Information des Anrufenden erfolgen.

- Pflicht an die Anbieterinnen von Fernmeldediensten, bei VoIP-Notrufen aus dem Festnetz die korrekte Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe soweit technisch und mit verhältnismässigem Aufwand möglich zu gewährleisten.

- Anpassung der Regulierung zu eCall an die technologische Entwicklung.

Folgende Massnahmen wurden geprüft und verworfen:

- Status Quo: Für Personen mit einer Hörbehinderung wäre nach wie vor nur eine indi- rekte und bezüglich ihrer Funktionalität nachteiligen Notruflösungen vorhanden. Auf- grund der eingeschränkten Anzahl an Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Gebär- densprache lässt sich auch die Verfügbarkeit von Vermittlungsdiensten kaum substan- ziell verbessern. Die in mehreren gleichlautenden Motionen geforderte Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe würde nicht erfolgen. Weiter könnte bei Notfällen die Verfügbarkeit der Alarmzentralen, beziehungsweise der Zugang zu den Notdiensten eingeschränkt sein. Die Schweiz würde die Istanbul-Konvention nicht wie vorgesehen umsetzen. Standortangaben zu Notrufen aus Firmennetzen lassen sich kaum verwerten. Eine im aktuellen Technologieumfeld nicht mehr zeitgemässe Regu- lierung verbliebe, was sich unter anderem negativ auf die Implementierung von NG eCall auswirken könnte.

- Statt der Einführung von Echtzeittext werden Marktlösungen wie beispielsweise die Applikation DeafVoice20 regulatorisch unterstützt oder es werden wie teils im Ausland (z. B. Relay UK21) staatliche Applikationen entwickelt: Diese Applikationen setzen oft- mals die Installation einer zusätzlichen Software sowie einer Registrierung und/oder Anmeldung voraus. Auch bei diesen Lösungen handelt es sich in der Regel um einen indirekten Zugang zu den Notdiensten, weshalb die Notruffunktionen nicht oder nur in verminderter Qualität zur Verfügung stehen. Bei DeafVoice wird auf Textbasis ein au- tomatisierter Sprachanruf an die Alarmzentralen generiert, was von den Mitarbeitenden

20 Stiftung Alexander Graham Bell (2023). DeafVoice - die Notruf-App für Gehörlose in der Schweiz, https://deafvoice.ch/.

21 BT (2024). Relay UK, https://www.relayuk.bt.com/. Vgl. OFCOM (2023). Emergency Video Relay, https://www.ofcom.org.uk/phones-and-broadband/accessibility/emergency-video-relay.