Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten
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Providers» (einer FDA) einer Alarmzentrale an den «Second Provider» leiten. Die Ein- führung dieser Massnahme auf Verordnungsstufe wurde geprüft. Jedoch ist einerseits die gesetzliche Grundlage fraglich. Andererseits würde die Massnahme nur beschränkt wirken, da keine vollständige Redundanz erreicht wird. Sämtliche Notrufe würden wei- terhin über das Kernnetz von Swisscom geroutet. Es ist geplant, diese Massnahme in die nächste FMG-Revision aufzunehmen. In diesem Rahmen soll auch eine System- führerschaft für die Abwicklung von Notrufen geprüft werden (vgl. Motion 21.300029).
- Vereinfachte oder kostengünstigere Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Der grösste Aufwand für die Unternehmen ist mit Echtzeittext verbunden (vgl. Ziff. 5.3) und fällt nur bei den drei Mobilfunkbetreiberinnen an. Diese verfügen jeweils über mehr als 250 Mitarbeitende und gelten nicht als KMU.30 Bei den Massnahmen, welche alle Anbieterinnen mit Telefonieangebot (rund 100 Anbieterinnen31) und somit auch KMU betreffen, erscheinen Vereinfachungen nur bedingt angezeigt. Es wäre aus technischer Sicht nicht sinnvoll, wenn die Unterscheidung zwischen Notdiensten einer- seits und Hilfs- und Beratungsleistungen weiteren Diensten andererseits (unterschied- liche Funktionalität des Notrufs nach Typ) nur durch einen Teil der FDA umgesetzt würde. Davon betroffen wäre auch eine unterschiedliche Priorisierung von Notrufen («Flag» im Session-Initiation-Protocol-[SIP]-Protokoll). Nicht ausgeschlossen erscheint eine Differenzierung bei der Koordinationspflicht sowie der Pflicht zur Bekämpfung von das Notrufsystem gefährdenden Anrufen. Es ist jedoch auch bei kleineren Anbieterin- nen von einem guten Anteil an Sowieso-Kosten auszugehen, da gemäss Artikel 48a FMG bereits eine allgemeine Pflicht zur Bekämpfung unbefugter Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen besteht. Für KMU wurde hingegen bei der Gewährleistung von Leitweglenkung und Standortidentifikation für VoIP-Notrufe aus dem Festnetz eine Vereinfachung eingeführt. Diese Pflicht muss nur umgesetzt werden, falls sie mit verhältnismässigem Aufwand verbunden ist. Die Verhältnismässigkeit dürfte insbesondere bei kleinen Anbieterinnen nicht gegeben sein.
29 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213000.
30 BfS (2024). Kleine und mittlere Unternehmen, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/wirtschaftsstruktur-unternehmen/kmu.html.
31 BAKOM (2024). Anzahl der Fernmeldedienstanbieterinnen, https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/telekommunikation/zahlen-und-fakten/sammlung-statisticher-daten/festnetz/anzahl-der-fernmeldedienstanbieterinnen.html.