Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

- Vereinheitlichung der verschiedenen Notrufnummern für Notdienste auf die 112: In einzelnen Ländern (z. B. Finnland26) gibt es eine einzige Notrufnummer. Damit geht potenziell eine Reduktion der Alarmzentralen einher. Eine solche Vereinheitlichung könnte zur Reduktion von Komplexität führen und wäre somit aus Kostensicht positiv zu bewerten. Für die Informationsvermittlung zu Notrufnummern an die Bevölkerung wäre eine solche Vereinheitlichung auf eine Nummer ebenfalls nützlich. Gleichzeitig ist es dem föderalen System der Schweiz inhärent, dass solche Massnahmen auf Stufe Bund nur bei entsprechendem Bedarf, beziehungsweise auf Wunsch der Kantone rea- lisiert würden. Sie betreiben die Alarmzentralen und deren Vertreter erachten derzeit zum Beispiel eine verstärkte Kommunikation einer einzelnen Notrufnummer (112) als nachteilig.27 Zudem würden Änderungen auf Gesetzesstufe (FMG) vorausgesetzt.

- Vorschriften in FMG/FDV an die Alarmzentralen bezüglich der Unterstützung von Echtzeittext und/oder NG eCall: Im Prinzip kann Notruf nur durchgehend, das heisst vom Anrufenden und dem genutzten Endgerät bis zur Alarmzentrale (sog. End-to-End), funktionieren. Entsprechend ist die Implementierung von Echtzeittext auch auf die Um- setzung durch die Alarmzentralen respektive durch die Kantone angewiesen. Grund- sätzlich kann von einer solchen Absicht ausgegangen werden. Da es sich jedoch um eine kantonale Aufgabe handelt, können keine entsprechenden Vorschriften in den rechtlichen Grundlagen des Bundes aufgenommen werden. Falls einzelne Alarmzent- ralen Echtzeittext später als andere Akteure (andere Alarmzentralen, Mobilfunkbetrei- berinnen, Gerätehersteller) umsetzen, bestehen technologische Lösungen. Folglich geht beim Absetzen eines Notrufs in der betroffenen Region das Interface im Smart- phone für die Eingabe von Echtzeittext nicht auf. Es bleibt wie bis anhin bei der Kon- taktaufnahme über den Sprachkanal.

- Weitergehende Massnahmen zur Erhöhung der Integrität und Resilienz des Not- rufsystems (z. B. Rückfallebene gemäss Referenzmodell Notrufe): Insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 kam es mehrfach zu Netzstörungen bei Swisscom, welche mit einem Ausfall des Notrufs verbunden waren. Folglich wurde im Auftrag des Eidgenös- sischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ein neues Referenzmodell für die Übermittlung von Notrufen erarbeitet. Dieses analy- siert die Standards und Leistungen der verschiedenen Notrufakteure und empfiehlt Massnahmen.28 Unter den Vorgaben richtet sich auch eine Massnahme an den Bund, namentlich die anbieterseitige Einführung einer Rückfallebene beim Anschluss der Alarmzentralen. Die Alarmzentralen müssten über mindestens zwei Anbieterinnen er- schlossen werden. Dabei müssten die Anbieterinnen Notrufe bei Ausfall des «Main

26 Emergency Response Centre Agency Finland (2022). 112 - Emergency number in Finland, https://www.suomi.fi/services/112-emergency-number-in-finland-emergency-response-centre-agency-finland/01a571b5-3eb9-4b49-a27e-ec8427737c5b.

27 KKPKS, PTI, FKS und IVR (2024). Informationen des Steuerungsausschuss der Organisation Notrufe Schweiz, zum Thema Kommunikation der Europäischen Notrufnummer 112, https://www.144.ch/wp-content/uploads/2024/07/202407116_Infomationsschreiben_Notrufnummer_DE.pdf.

28 UVEK und KKJPD (2023). Referenzmodell Notrufe, https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/telekommunikation/fernmeldedienstanbieter/notrufdienste.html.