Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten
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Standards. An der Europäischen Standardisierung wirken Vertreter der Mobilfunkin- dustrie mit. Vorliegend sind verschiedene Normen des Europäischen Instituts für Te- lekommunikationsnormen (European Telecommunications Standards Institute, ETSI; Echtzeittext)37 und dem Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN; NG eCall)38 sowie dem 3rd Generation Partnership Project (3GPP; auch NG eCall)39 relevant. Die Priorisierung von Notrufen kann durch eine Standardfunktion im SIP-Protokoll umgesetzt werden.
Insbesondere für die Einführung von Echtzeittext sind längere Umsetzungsfristen an- gezeigt. In den USA verfügte die Kommunikationskommission (FCC) gegenüber den Anbieterinnen eine Umsetzung in mehreren Phasen, welche sich insgesamt über dreieinhalb Jahre erstreckten40. Vorliegend wird vorgesehen, dass die Anbieterinnen innert 24 Monaten ab Inkrafttreten Echtzeittext unterstützen, das heisst spätestens ab April 2028. NG-eCall soll demgegenüber bereits ab 2027 unterstützt werden.
Die Hilfs- und Beratungsdienste sollen ihre Gesuche auf Rufnummernerzwingung und Standortidentifikation elektronisch einreichen.
4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
4.1 Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Art. 26a
Gliederungstitel und Sachüberschrift
Die Sachüberschrift von Artikel 26a «Übermittlung von Nummern» wird zum neuen Gliederungstitel vor der Bestimmung. Die Sachüberschrift der Bestimmung wird daher aufgehoben.
Art. 27 Not-, Hilfs- und Beratungsdienste
Gliederungstitel, Sachüberschrift und Abs. 1 Bst. a – d
Die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes müssen nach Artikel 20 FMG einen Dienst anbieten, der es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht, bei Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum die zuständige Alarmzentrale zu erreichen. Es handelt sich um den sogenannten Notrufdienst, den die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes auf Netzebene sicherstellen müssen.
Dieser Notrufdienst ist jedoch begrifflich vom Dienst der Organisationen zu unterschei- den, die in einem solchen Fall den eigentlichen Einsatz leisten. Dies sind namentlich
37 ETSI (2024). ETSI members around the world, https://www.etsi.org/membership.
38 CEN/CENELEC (2024). European Industry Partners, https://www.cencenelec.eu/get-involved/european-industry-partners/.
39 3GPP (2024). Membership, https://www.3gpp.org/about-us/membership.
40 FCC (2024). Real-Time Text, https://www.fcc.gov/real-time-text.