Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes

Informationsaustausch bei der Geldwäschebekämpfung und beschleunigen durch die Bündelung von Informationen aus verschiedenen Quellen den Analyseprozess (wie für die Erstellung und Aktualisierung einer Blacklist). Gerade im Bereich der Kryptowährungen, wie wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel, kann eine engere Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor wie Zahlungsmittelinstituten durch PIAs besonders vorteilhaft sein. Die Behörden profitieren von den technischen Kenntnissen und Erfahrungen des privaten Sektors und können damit schneller und gezielter auf neue Bedrohungen reagieren. Zugleich ermöglichen neue technologische Werkzeuge und die Transparenz der Blockchain, illegale Praktiken schneller zu erkennen oder frühzeitig Einblicke in die Entwicklung von illegalen Aktivitäten zu gewinnen. Eine kollektive Expertise kann helfen, neue Geldwäschereitechniken zu identifizieren, bevor sie weit verbreitet sind. Beispiele für erfolgreiche PIAs sind u.a. die Anti Financial Crime Alliance (AFCA) in Deutschland114, die Europol Financial Intelligence Public Private Partnership (EFIPPP) auf europäischer Ebene115 und die Fintel Alliance in Australien116. Im Rahmen des vorliegenden Gesetzesprojekts soll vor diesem Hintergrund im GwG eine neue Bestimmung vorgeschlagen werden, um Pilotprojekte durchzuführen, mit denen der Mehrwert und die Auswirkungen einer PIA bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Allgemeinen ausgelotet werden sollen. Mit einem vorgeschlagenen neuen Kapitel soll die Rechtsgrundlage hierfür geschaffen werden.

3.1.2 Krypto-Institute

Neue Bewilligungskategorie im FINIG

Mit der Vorlage wird eine zweite neue Bewilligungskategorie ins FINIG eingeführt, das Krypto-Institut. Die bewilligungspflichtige Tätigkeit dieses Instituts besteht in der Erbringung unterschiedlicher Dienstleistungen mit sogenannten kryptobasierten Vermögenswerten mit Handelscharakter (vgl. für Einzelheiten zum Begriff der kryptobasierten Vermögenswerte mit Handelscharakter die nachfolgenden Ausführungen). Konkret erfasst werden die Aufbewahrung (Custody) solcher Vermögenswerte (inkl. der Erbringung von Staking- Dienstleistungen) sowie der Kundenhandel und bestimmte Formen des kurzfristigen Eigenhandels, zu welchem auch der Kryptowechsel zählt, mit solchen Vermögenswerten. Nicht erfasst werden hingegen der «reine» Eigenhandel und die Portfolioverwaltung (vgl. aber hierzu die nachfolgenden Ausführungen zur Unterstellung unter das FIDLEG). Die Tätigkeit eines Handelssystems mit kryptobasierten Vermögenswerten wird im FinfraG geregelt (vgl. hierzu nachfolgende Ausführungen zum FinfraG).

Als kryptobasierte Vermögenswerte mit Handelscharakter gelten dabei vereinfacht ausgedrückt sämtliche kryptobasierten Vermögenswerte, die weder Nutzungs-Token gemäss der aktuellen FINMA-Praxis, noch Finanzinstrumente, wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel oder bankenrechtliche Einlagen darstellen. Von der Definition erfasst werden folglich insbesondere sämtliche «klassischen» Kryptowährungen, wie etwa der Bitcoin, weitere in der Schweiz herausgegebenen Stablecoins, welche die Definition des wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmittels nicht erfüllen oder unter eine Ausnahme fallen, sowie im Ausland herausgegebene Stablecoins (auch wenn sie inhaltlich einem wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmittel entsprechen). Im Ergebnis werden die Zahlungstoken gemäss der heutigen FINMA-Praxis mit der Vorlage entweder als wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel oder als kryptobasierte Vermögenswerte mit Handelscharakter neu explizit reguliert. Für die übrigen Token – also die Anlage-Token und Nutzungs-Token – gilt weiterhin

114 Homepage einsehbar unter https://www.zoll.de/DE/FIU/Anti-Financial-Crime-Alliance/anti-financia-crimealliance_node.html.

115 Homepage einsehbar unter https://efippp.eu/.

116 Homepage einsehbar unter https://www.austrac.gov.au/partners/fintelalliance#:~:text=Fintel%20Alliance%20is%20an%20AUSTRAC,crime%20and%20national%20security%20m atters.