Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten

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Mitgliedstaaten) geführten Liste von unkooperativen Staaten aufgenommen zu werden, was entsprechende wirtschaftliche und steuerliche Defensivmassnahmen anderer Staaten zur Folge haben könnte.

Bei der Einführung des AIA im Jahr 2017 hatte die Schweiz bilaterale AIA-Abkommen mit der EU sowie mit Hongkong21 und Singapur22 abgeschlossen. Die Abkommen mit Hongkong und Singapur wurden inzwischen gekündigt, und der AIA über Finanzkonten wird seit dem 1. Januar 2025 über die AIA-Vereinbarung Finanzkonten umgesetzt.23 Eine Kündigung des AIA-Abkommens mit der EU scheint dagegen nicht sinnvoll, da es in Artikel 9 eine Klausel für die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen enthält, die aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU übernommen wurde und der Schweizer Industrie zugutekommt.

1.2.2 Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen

Die Forderung der Vereinbarung einer umfassenden Einziehungsamtshilfe wurde von Seiten der EU in die Verhandlungen eingebracht. Dabei stellte die EU den Weiterbestand von Art. 9 AIA-Abkommen CH-EU (Quellensteuerbefreiung von verbundenen Unternehmen) unter die Bedingung der Vereinbarung dieser Art der Amtshilfe.

Die Vereinbarung einer umfassenden Einziehungsamtshilfe entspricht nicht der Abkommenspolitik der Schweiz und wurde daher abgelehnt. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung von Art. 9 AIA-Abkommen CH-EU und damit des Interesses am Fortbestand des AIA-Abkommens CH-EU hätte eine gänzliche Ablehnung der Forderungen der EU jedoch ein erhebliches Risiko dargestellt. Die Vereinbarung einer eingeschränkten Einziehungsamtshilfe ist letztlich das Resultat einer sorgfältigen Abwägung der auf dem Spiel stehenden Interessen.

21 Abkommen vom 13. Oktober 2017 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (AS 2017 7757).

22 Abkommen vom 17. Juli 2017 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Singapur über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (AS 2017 7229).

23 Vgl. für das AIA-Abkommen CH-HK, AS 2024 69 und für das AIA-Abkommen CH-SGP, AS 2024 70.