Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten

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rechtzeitig und vollständig bezahlen. Auch entsteht diesen Unternehmen keinerlei zusätzlicher administrativer Aufwand.

1.5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 202424 zur Legislaturplanung 2023–2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202425 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.

Die Änderung des AIA-Abkommens CH-EU geht auf eine Revision des OECD-Standards zurück und ist nicht Teil des Paketansatzes zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Die Verhandlungen zur Änderung des AIA-Abkommens standen daher in keinem Zusammenhang mit dem Paket Schweiz-EU und sind nicht mit diesem verknüpft.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

2.1 Automatischer Informationsaustausch

Die effektive und standardkonforme Umsetzung des GMS und seiner Aktualisierung wird vom Global Forum sichergestellt. Gegenüber Staaten, die sich nicht an die multilateral vereinbarten Regeln halten, werden Empfehlungen ausgesprochen. Dieser Mechanismus ist bewährt und stellt eine globale Umsetzung sicher. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Aktualisierung des GMS von allen Staaten, die den GMS anwenden (aktuell sind dies über 100 Staaten) oder sich dazu verpflichtet haben, umgesetzt werden wird. Bislang haben 87 Staaten erklärt, dass sie den revidierten AIA über Finanzkonten ab dem 1. Januar 2026 umsetzen werden.

Die Schweiz setzt den AIA über Finanzkonten mit über 110 Staaten um. Bei allen Partnerstaaten ausser den EU-Mitgliedstaaten erfolgt dies über die AIA-Vereinbarung Finanzkonten.

Die Aktualisierung des GMS vom 8. Juni 2023 und der MRK werden von der EU über ihre erweiterte Amtshilferichtlinie, die DAC 8, umgesetzt. Sie regelt die Amtshilfe zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Diese müssen die entsprechende nationale Umsetzungsgesetzgebung bis zum 31. Dezember 2025 erlassen und ab dem 1. Januar 2026 anwenden; der erste Datenaustausch findet im Jahr 2027 statt (Art. 2 Abs. 1 DAC 8). Im Aussenverhältnis wird die EU die AIA-Standards mit ihren Partnerstaaten über die multilateralen Vereinbarungen der OECD oder entsprechende bilaterale AIA-Abkommen umsetzen. Ausser mit der Schweiz hat die EU mit vier weiteren Staaten bilaterale AIA-Abkommen über Finanzkonten abgeschlossen:

24 BBl 2024 525

25 BBl 2024 1440