Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten
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3 Das Änderungsprotokoll in Kürze
3.1 Die beantragte Neuregelung
Mit dem Änderungsprotokoll soll der revidierte Standard der OECD im Bereich AIA über Finanzkonten mit der EU umgesetzt werden. Dadurch wird die Schweiz die in der Revision des GMS vorgesehenen zusätzlichen Informationen vonseiten der 27 EU-Mitgliedstaaten – darunter wichtigen Nachbar- und Partnerstaaten – erhalten und ihnen gegenüber von im Rahmen der Revision des GMS vereinbarten Ausnahmeregelungen profitieren. Dazu ist die völkerrechtliche Grundlage, genauer das Änderungsprotokoll, zu genehmigen.
Das durch das Änderungsprotokoll geänderte AIA-Abkommen CH-EU bildet die völkerrechtliche Grundlage für den AIA über Finanzkonten zwischen der Schweiz und der EU bzw. deren Mitgliedstaaten, auch nach der Aktualisierung des GMS. Das Änderungsprotokoll passt die AIA-Bestimmungen des AIA-Abkommens CH-EU an den revidierten GMS an und regelt gewisse formale Aspekte.
Da das Änderungsprotokoll nicht vor dem Ende des Jahres 2025 ratifiziert werden kann, hat der Bundesrat entschieden, die im Änderungsprotokoll enthaltenen AIA-Bestimmungen und die Bestimmungen über den gemischten Ausschuss per 1. Januar 2026 vorläufig anzuwenden, sofern die zuständigen parlamentarischen Kommissionen dies nicht ablehnen (Art. 7b des Parlamentsgesetzes [ParlG]27) (vgl. Ziff. 6.6). Dadurch kann im Jahr 2027 ein erster Informationsaustausch auf der Grundlage dieses Regelwerks stattfinden.
Da nicht alle Bestimmungen des Abkommens ausreichend detailliert und direkt anwendbar sind, bedarf es einer Grundlage im Landesrecht. Das AIAG und die AIAV, jeweils in der durch das E-AIAG bzw. die E-AIAV geänderten Fassung, gelten auch für die Umsetzung des Änderungsprotokolls. Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen28 verabschiedet, die das AIAG ändert, um dem revidierten AIA-Standard Rechnung zu tragen. Die Revision wurde von beiden Räten der Bundesversammlung in der Schlussabstimmung vom 26. September 2025 genehmigt. Die AIAV wird vor dem 1. Januar 2026 ebenfalls geändert.
Das Änderungsprotokoll fügt dem Abkommen auch einen Titel über die Amtshilfe bei der Beitreibung hinzu. Mit der Änderung des AIA-Abkommens CH-EU wird ein Rahmen zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Mehrwertsteuerforderungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz (vgl. Art. 4a ff. neu) geschaffen. Zu den betroffenen
27 SR 172.010
28 BBl 2025 883