Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

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Unter dem Slogan «Europas digitale Dekade» (EU-Kommission 2021) legte die Europäische Kommission Anfang März 2021 neue strategische Ziele vor, wonach alle europäischen Haushalte bis 2030 mit einer Gigabit-Anbindung erschlossen sein sollen.

Besorgt wegen der festgestellten unterschiedlichen Entwicklung in den verschiedenen Ländern, verabschiedete der Rat der EU im Dezember 2022 das politische Programm «Weg in die digitale Dekade»21, das aufzeigt, wie die Union ihre Ziele zur Verwirklichung des digitalen Wandels als Ganzes erreichen kann. Dieses Programm ist seit Januar 2023 in Kraft. Es sieht insbesondere vor, dass die Kommission ein Überwachungssystem einführt, mit dem die Erreichung der Ziele für 2030 gemessen werden kann, und einen jährlichen Bericht über den Stand der digitalen Dekade verfasst, in dem die erzielten Fortschritte dargelegt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen nationalen Zielpfad und einen strategischen Fahrplan zur Erreichung der Ziele auszuarbeiten.22 In den nationalen Fahrplänen sind die geplanten, angenommenen oder umgesetzten Massnahmen zur Erreichung der genannten Ziele darzulegen sowie die dafür zugewiesenen Personalressourcen und öffentlichen Mittel. Zudem mussten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Investitionen schätzen sowie deren Finanzierungsquelle angeben.

Seit den 2010er-Jahren wurden zahlreiche sowohl private als auch öffentliche Finanzierungsquellen mobilisiert, in der EU die mit dem Ausbau der Netze der nächsten Generation verbundenen Kosten zu decken. Der vom öffentlichen Sektor getragene Anteil wurde durch nationale bzw. regionale öffentliche Fonds23 sowie durch zahlreiche von der EU eingerichtete und gespeiste Fonds übernommen. Daher ist es schwierig, die Summe der investierten Beträge zu schätzen. Dennoch schätzte eine Studie des WIK (WIK 2023, S. 7), dass zusätzlich zu den bereits unternommenen Anstrengungen weitere zirka 114 Milliarden Euro in der EU investiert werden müssten, um das Ziel einer Gigabit-Festnetzabdeckung durch den Anschluss aller Gebäude mit Glasfaserleitungen (vgl. Fiber-to-the-Premise; FTTP), wovon 40 Milliarden vonseiten der öffentlichen Hand getragen werden müssten.

Mit dieser Vorlage will die Schweiz bei der Förderung des Gigabitausbaus mit der EU sowie im Übrigen mit vielen anderen OECD-Ländern nach fünfzehn Jahren gleichziehen.24 Angesichts ihrer geografischen Lage inmitten Europas hat sie sich dafür entschieden, das gleiche Versorgungsziel und die gleichen allgemeinen Grundsätze zu übernehmen. Es wird bei der Umsetzung dieser Grundsätze keinen «Swiss Finish» geben, das vorgeschlagene System ist schlanker als dasjenige der Europäischen Kommission, welches in ihren Leitlinien über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau beschrieben ist.

21 Rat der EU (2022)

22 Diese Ziele werden im Jahr 2026 überprüft.

23 Österreich zum Beispiel hat für das erste Förderprogramm (2015–2021) öffentliche Gelder im Umfang von

940 Millionen Euro investiert und für das im März 2022 gestartete Programm eine weitere Tranche von 1,4 Milliarden Euro eingestellt. Die Gelder stammen aus der European Recovery and Resilience Facility (891 Mio. EUR), den Erträgen aus der Versteigerung von 5G-Frequenzen (389 Mio. EUR) und einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 166 Millionen Euro aus dem nationalen Haushalt. Deutschland hat sein Finanzierungsprogramm für den Glasfaserausbau im Jahr 2015 lanciert. Darin sind ca. 17 Milliarden Euro zur Unterstützung des Breitbandausbaus vorgesehen. Rund 13 Millionen Euro wurden bereits zugewiesen (OECD 2024, S. 52 und 56).

24 In einer nicht erschöpfenden Liste von Initiativen zur öffentlichen Finanzierung des Breitbandausbaus in den Mitgliedsländern listet die OECD über 70 Projekte (von denen ein Teil die EU betrifft) auf, die seit den 2010er-Jahren umgesetzt wurden (OECD 2024, S. 50 ff.).