Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
Kontrollaufwand soll jedoch in einem vernünftigen Verhältnis zum Mittelbedarf stehen.
Für die ComCom entstehen neue Aufgaben im Bereich des Zugangs. Bei Streitigkeiten über den Zugang zu geförderten Infrastrukturen und deren Bedingungen, verfügt die ComCom auf Gesuch einer Partei hin. Das BAKOM stellt diesbezüglich einen Antrag. Vorausgesetzt, dass die Anzahl Fälle moderat ausfällt, kann davon ausgegangen werden, dass die bestehenden Ressourcen bei der ComCom und dem BAKOM für diese Aufgabe ausreichen werden.
Die konkreten Auswirkungen auf den Bund werden in Kapitel 5.1 dargestellt.
3.3 Umsetzungsfragen
Der Bundesrat wird die im vorliegenden Vorentwurf vorgeschlagenen Bestimmungen auf Verordnungsebene umsetzen. Auf Grundlage von Artikel 18 Absatz 2 kann er den Erlass der notwendigen administrativen und technischen Vorschriften dem BAKOM übertragen. Dafür kommen insbesondere die Artikel 4 Absätze 2 und 3, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 8 Absätze 2 und 3, Artikel 10 Absatz 5 sowie Artikel 14 Absatz 3 in Frage. Auf die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen wird in Kapitel 6.6 näher eingegangen.
Für die Umsetzung auf Bundesebene werden das BAKOM und die ComCom zuständig sein. Die Projektentwicklung und die Gesucheingabe obliegen den Gemeinden. Die Kantone prüfen die Gesuche ihrer Gemeinden und leiten das Prüfergebnis an das BA-KOM weiter. Sie wirken ebenfalls unterstützend bei der Überprüfung der Ausführung der Projekte durch das BAKOM mit. Der Austausch zwischen Bund und Kantonen soll unter Verwendung von elektronischen Mitteln standardisiert und vereinfacht werden.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes haben Bund, Kantone und Gemeinden 24 Monate Zeit, bis erste Gesuche auf Stufe Bund eingereicht werden können. Bis zum Ende der Programmdauer sollen regelmässig Förderaufrufe stattfinden. Das bedeutet, es werden periodisch Zeitfenster geöffnet, in denen jeweils neue Gesuche bis zum Erreichen eines bestimmten verfügbaren Betrages an Fördermitteln eingereicht werden können.