Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

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lungsschritte bekräftigen diese Begründung und lassen es unwahrscheinlich erscheinen, dass Zugangsstreitigkeiten nach Artikel 13 nicht unter denselben Umständen leiden würden. Schlussendlich dient die Schaffung einer neuen Ausnahmebestimmung in Artikel 83 Buchstabe p Ziffer 4 BGG der weiterhin erforderlichen Entlastung des Bundesgerichts im Sinne des Berichtes des Bundesrates vom 24. Januar 2024 in Erfüllung des Postulates 20.4399 Caroni vom 2. Dezember 2020 (Bundesrat 2024).34

2. Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG)35

Ziel des BBFG ist es, eine weitgehend flächendeckende Versorgung von Wohnungen und Geschäften mit Festnetzanschlüssen zu erreichen, die Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s für den Download gewährleisten, wozu unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Fördermittel eingesetzt werden können. Es sei darauf hingewiesen, dass ein finanzieller Beitrag zum Ausbau von passiven Infrastrukturen zur besseren Versorgung ausschliesslich in Gebieten möglich sein wird, in denen die Nachfrage nach solchen Leistungen weder mit dem aktuellen Zugangsnetz gedeckt werden kann, noch dessen Ausbau in den nächsten drei Jahren geplant ist und innerhalb eines angemessenen Zeithorizonts auch nicht eigenwirtschaftlich realisiert werden kann.

Um herauszufinden, wo Handlungsbedarf besteht, müssen in einem ersten Schritt die Gebäude identifiziert werden, die bestimmte Vorgaben erfüllen36 und deren Bewohnerinnen und Bewohnern keine Leitung mit einer Übertragungsrate von 1 Gbit/s für den Download als Internetzugang zur Verfügung steht, weder jetzt noch in den nächsten drei Jahren. Ähnlich wie in den Mitgliedstaaten der EU sollen diese Gebäude in Karten ausgewiesen werden, was eine detaillierte und effiziente Darstellung ermöglicht. Diese Informationen liefern eine erste Übersicht und ermöglichen den lokalen Behörden abzuwägen, ob es sich im Hinblick auf die Identifizierung eines möglichen Fördergebiets lohnt, weitere Untersuchungen durchzuführen oder nicht.

Ein solches Kartierungsinstrument ist auf Bundesebene bereits vorhanden, denn das BAKOM sammelt von Unternehmen freiwillig zur Verfügung gestellte Daten und veröffentlicht zweimal jährlich Karten, auf denen der Stand des Breitbandausbaus angezeigt wird.37 Dennoch muss dieser Atlas vervollständigt und weiterentwickelt werden, indem insbesondere eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten für alle Eigentümerinnen von fernmeldetechnischen Infrastrukturen, die Gebäude erschliessen, eingeführt wird, damit die Umsetzung der Strategie zur Förderung des Breitbandausbaus gelingen kann. Durch diese vorgesehenen Änderungen werden die Kenntnis der tatsächlichen Versorgungssituation in der Schweiz und deren Monitoring erheblich verbessert. Dies ist nicht nur für die Verwirklichung der Strategie von Nutzen, sondern auch langfristig, wenn das Programm einmal endet. Dank der neuen Artikel 4a und 59a FMG wird der Atlas somit aktuelle, aussagekräftige und noch genauere Daten liefern, die für die Information der Bevölkerung und der Wirtschaft wesentlich sind und die es den Behörden gestatten, die Wirksamkeit der umgesetzten öffentlichen Massnahmen zu bewerten.

34 Bundesrat (2024)

35 SR 784.10

36 Damit die Fördermittel möglichst gezielt eingesetzt werden, ist es sinnvoll, alle nicht dauerhaft beheizten oder als Anbauten geltenden Gebäude, z. B. Garagen, Reservoirs, Silos oder Lager, von der Gesamtmenge der in der Schweiz erfassten Gebäude auszunehmen.

37 Breitbandatlas, https://map.geo.admin.ch/?lang=de&topic=nga, aufgerufen am 15.01.2025.