Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission
Absatz 2
Wie in Absatz 1 Buchstabe d wird der bisherige Ausdruck «Steuerverpflichtungen» in «Steuerverbindlichkeiten» geändert.
Artikel 39 Weitere Abzüge nach Massgabe des Schwellenwerts 2
Absatz 1
Da die latenten Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) aufgrund zeitlicher Diskrepanzen in Artikel 32 nicht mehr vom Abzug vom harten Kernkapital ausgenommen sind, wird der Abzug in diesem Artikel gestrichen.
2.1.5 Auswirkungen auf Banken
Die Vorlage sieht eine Änderung der bereits bestehenden Regulierungen in der ERV vor. Die betroffenen Banken sind diesen Regelungen bereits heute unterstellt und die FINMA prüft die Einhaltung. Somit entstehen keine grundsätzlich neuen Pflichten für die Banken. Es werden lediglich bereits bestehende Pflichten in ihrer Ausgestaltung geändert. Weitere Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Banken finden sich in 5.3.1.
Zur Erhebung der Kostenauswirkungen der Vorlage (Software, DTA, PVA) auf die betroffenen Institute wurde im November 2024 eine Befragung durchgeführt (vgl. 5.3.1). Die nachfolgenden quantitativen Angaben stammen aus dieser Erhebung und basieren bei der UBS auf der Offenlegung per 4. Quartal 2024.
2.1.5.1 Software
Die SIBs schätzen die einmaligen Kosten zur Umsetzung der Massnahme je nach Institut auf «minimal», 5 000 Franken, 10 000 Franken und 120 000 Franken. Diese teilen sich etwa zu gleichen Teilen in IT-bezogenen Personalaufwand, IT-bezogenen Sachaufwand und Aufwand für Audit-Prüfungen auf. Die jährlich wiederkehrenden Kosten zur Umsetzung schätzen die SIBs auf «minimal», 1000 Franken, 10 000 Franken und 70 000 Franken. Aufgrund der neuen Regelung verringert sich das anrechenbare Kapital bei den nicht international tätigen SIBs um 200 000 Franken, 180 Millionen Franken und 264 Millionen Franken. Diese Beträge entsprechen zwischen 0,002 und 3,9 Prozent der erforderlichen Eigenmittel der jeweiligen Bank. Die Neuregelung verringert das anrechenbare Kernkapital und die risikogewichteten Aktiven der UBS Group AG basierend auf der Offenlegung per 4. Quartal 2024 um je 4,9 Milliarden USD. Basierend auf ihrer derzeitigen Anforderung an Kernkapital von 14,3 Prozent der risikogewichteten Aktiven resultiert daraus ein Mehrbedarf an Kernkapital von 4,2 Milliarden USD. Gemessen am erforderlichen Kernkapital der UBS per 4. Quartal 2024 entspricht dies rund 5,7 Prozent. Je nach Kapitalausstattung werden die Banken diese Verringerung ganz oder teilweise mit zusätzlichem Kapital ausgleichen. Sie gehen dabei von einem jährlichen Kostensatz von 5 bis 10 Prozent aus.
Bezüglich Software schätzt eine Regionalbank/Sparkasse der Kategorie 4 einmalige Umsetzungskosten von 480 000 Franken. Davon sind 280 000 Franken IT-Kosten. Diese Bank erwartet zudem jährlich wiederkehrende Betriebskosten von 240 000 Franken (wovon 110 000 Franken IT-bezogene Kosten). Dieses Institut hatte 2023 einen konsolidierten Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik von 11,5 Millionen Franken. Diese Bank hat identische Kosten für DTA angegeben.
Eine andere Regionalbank/Sparkasse der Kategorie 4 schätzt bezüglich Software die einmaligen Umsetzungskosten auf 13 000 Franken (davon 10 000 Franken IT-Kosten). Wiederkehrende Kosten werden keine angegeben. Dieses Institut hatte 2023 einen konsolidierten Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik von rund 4 Millionen Franken.