Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission

Eine Kantonalbank der Kategorie 4 erwartet geringe IT-Kosten und eine Regionalbank/Sparkasse der Kategorie 3 erwartet keine Kosten. Angaben zu den Auswirkungen auf die weiteren Banken der Kategorien 3 bis 5 konnten den Resultaten der Kostenumfrage (vgl. 5.3.1) nicht entnommen werden.

Die deutlichen Unterschiede bei der Kostenschätzung sind unter anderem auch darauf zurückzuführen, wie die jeweilige Bank die Software heute buchhalterisch verbucht und damit regulatorisch in Bezug auf die Eigenmittel behandeln kann.

Bei den im Verhältnis zum Gesamtaufwand am stärksten betroffenen zwei Banken belaufen sich die einmaligen Kosten (Personal-, Sach- und Revisionsaufwand) für Software auf 0,6 resp. 0,9 Prozent und die wiederkehrenden Kosten (Personal-, Sach- und Revisionsaufwand) auf 0,6 resp. 0,4 Prozent des entsprechenden Gesamtaufwandes. Bei den übrigen Banken ist das Verhältnis deutlich tiefer.

2.1.5.2 DTA

Die SIBs schätzen die einmaligen Kosten zur Umsetzung der Massnahme je nach Institut auf 0 Franken, «minimal», 4000 Franken und 100 000 Franken. Diese teilen sich etwa zu gleichen Teilen in IT-bezogenen Aufwand und übrigen Aufwand auf. Die jährlich wiederkehrenden Kosten zur Umsetzung schätzen die SIBs auf 0 Franken, «minimal», 1000 Franken und 40 000 Franken. Aufgrund der neuen Regelung verringert sich das anrechenbare Kapital bei den nicht international tätigen SIBs um 0 Franken, 300 000 Franken und 2 Millionen Franken. Diese Beträge entsprechen zwischen 0 und 0,014 Prozent der erforderlichen Eigenmittel der jeweiligen Bank. Die Neuregelung verringert bei der UBS Group AG basierend auf der Offenlegung per 4. Quartal 2024 das anrechenbare Kernkapital um 7,2 Milliarden USD (RWA um 18,1 Milliarden). Basierend auf ihrer derzeitigen Anforderung an Kernkapital von 14,3 Prozent der risikogewichteten Aktiven resultiert daraus ein Mehrbedarf an Kernkapital von 4,6 Milliarden USD. Gemessen am erforderlichen Kernkapital der UBS per 4. Quartal 2024 entspricht dies rund 6,2 Prozent. Je nach Kapitalausstattung werden die Banken diese Verringerung ganz oder teilweise mit zusätzlichem Kapital ausgleichen. Sie gehen dabei von einem jährlichen Kostensatz von 5 bis 10 Prozent aus.

Bezüglich DTA schätzt eine Regionalbank/Sparkasse der Kategorie 4 einmalige Umsetzungskosten von 480 000 Franken. Davon sind 280 000 Franken IT-Kosten. Diese Bank erwartet zudem jährlich wiederkehrende Betriebskosten von 240 000 Franken (wovon 110 000 Franken IT-bezogene Kosten). Dieses Institut hatte 2023 einen konsolidierten Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik von 11,5 Millionen Franken. Diese Bank hat identische Kosten für Software angegeben.

Bezüglich DTA haben 3 Regionalbanken/Sparkassen (Kategorien 3 und 4) und eine Kantonalbank (Kategorie 4) angegeben, dass keine Kosten erwartet werden. Angaben zu den Auswirkungen auf die weiteren Banken der Kategorien 3 bis 5 konnten den Resultaten der Kostenumfrage (vgl. 5.3.1) nicht entnommen werden.

Bei der im Verhältnis zum Gesamtaufwand am stärksten betroffenen Bank belaufen sich die einmaligen und die wiederkehrenden Kosten (Personal-, Sach- und Revisionsaufwand) für DTA auf je 0,01 Prozent des entsprechenden Gesamtaufwandes. Bei den übrigen Banken ist das Verhältnis deutlich tiefer.

2.1.5.3 PVA

Die SIBs schätzen die einmaligen Kosten zur Umsetzung der Massnahme je nach Institut auf «minimal», 30 000 Franken, 1,2 Millionen Franken und 1,6 Millionen Franken. Die neue Regelung erfordert bei gewissen Instituten umfassende Anpassungen an Systemen und Erhebungsprozessen. Zwei Drittel der Kosten sind auf höheren Personalaufwand zurückzuführen.