Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission
Ziel der Änderung ist es zu gewährleisten, dass AT1-Kapitalinstrumente wie im Basler Mindeststandard29 vorgesehen ihre risikotragende Funktion im Going Concern erfüllen und nicht mehr, wie es heute paradoxerweise der Fall ist, sogar eine krisenverstärkende Wirkung haben.
2.2.1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung AT1-Kapitalinstrumente abschaffen oder regulatorisch nur noch Wandlungen und keine Instrumente mit Forderungsverzicht zulassen
In Bezug auf die AT1-Kapitalinstrumente wurde die Abschaffung dieser Instrumente (Massnahme 20 im Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität) geprüft. Diese Massnahme zielt darauf ab, dass die Going-Concern-Anforderungen nur noch mit hartem Kernkapital erfüllt werden und eine Anrechnung von AT1-Kapitalinstrumenten nicht mehr möglich wäre. Ein Vorteil dieser Massnahme wäre, dass die Anforderungen vereinfacht und transparenter würden. Die dargelegten Kritikpunkte an der Verlusttragfähigkeit von AT1-Kapitalinstrumenten im Going Concern würden bei der Abschaffung dieser Instrumente naturgemäss entfallen. Mit einer solchen Anpassung würde die Schweiz allerdings vom internationalen Standard und der Praxis in fast allen anderen Jurisdiktionen abweichen. Einzig die Australian Prudential Regulation Authority hat entschieden, keine AT1-Kapitalinstrumente mehr zuzulassen, da diese von aussergewöhnlich vielen Retail-Investoren in Australien gehalten werden.30 Die international tätigen Banken hätten Wettbewerbsnachteile bei ihrer Refinanzierung und Eigenmittelbeschaffung. Aus diesem Grund wurde auf die Abschaffung AT1-Kapitalinstrumente verzichtet. Anstelle wurde zur Stärkung der risikotragenden Funktion dieser Instrumente, die Massnahme 19 gewählt.
Höhe des Triggers
Das vertraglich definierte Ereignis («Trigger») von AT1-Kapitalinstrumenten muss gemäss Artikel 27 Absatz 3 eine CET1-Quote von mindestens 5,125 Prozent hartem Kernkapital vorsehen. Für SIBs liegt der minimale Trigger gemäss Artikel 131 bei 7 Prozent. Wie eine Studie des Financial Stability Institute (FSI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) zeigt, weist keine der untersuchten international tätigen Banken einen Trigger von über 7 Prozent auf (vgl. 2.2.2, Abbildung 2). Um die risikotragende Funktion von AT1-Kapitalinstrumenten im Going Concern zu stärken, könnte die Schweiz für SIBs das Minimum für den Trigger auf über 7 Prozent festlegen. Damit würde das regulatorische Minimum jedoch über der internationalen Praxis und noch stärker als bereits heute über dem Minimalwert des Basler Mindeststandards von 5,125 Prozent liegen. Eine international nicht abgestimmte Erhöhung der Mindestanforderung könnte die Marktfähigkeit dieser Instrumente bedeutend einschränken. Daher wird diesbezüglich die Entwicklung des internationalen Standards abgewartet.
Die vorgesehenen Massnahmen beschränken sich somit auf die Rückzahlung von AT1- Kapitalinstrumenten und die Aussetzung von Zinszahlungen.
2.2.2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
2.2.2.1 Internationale Studien zu den AT1-Kapitalinstrumenten
Das FSI der BIS hat in einer Studie31 die Trigger von AT1-Instrumenten international verglichen. Untersucht wurde eine Stichprobe von AT1-Kapitalinstrumenten, die hauptsächlich von G-SIBs, aber auch von anderen international tätigen Banken in Kanada (CA), China (CN), der Europäischen Union (EU), Japan (JP), der Schweiz (CH) und dem Vereinigten Königreich (GB)
29 BIS, Basel Framework, CAP10.11, abrufbar unter: CAP10 - Definition of eligible capital.
30 Australian Prudential Regulation Authority (APRA), APRA to phase out AT1 as eligible bank capital, Medienmitteilung vom 9. Dezember 2024, abrufbar unter: APRA to phase out AT1 as eligible bank capital | APRA.
31 BIS, “Upside down: when AT1 instruments absorb losses before equity”, FSI Brief No 21, 12. September 2023, abrufbar unter: https://www.bis.org/fsi/fsibriefs21.htm.