Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission

Gläubigerschutz unabhängig von der Bankenkategorie gewährleistet werden kann, kann in Bezug auf die Einreichungsfrequenz keine Erleichterung vorgesehen werden. Allerdings wird in Anlehnung an die bereits bestehende Aufsichtspraxis eine höhere Aktualisierungsfrequenz der Daten grundsätzlich nur bei über die Zeit instabilen Daten verlangt sein. Solange die bestehenden internen Stressmodelle für die Vornahme der in Artikel 11 Absatz 1 verlangten Szenarioanalysen von der Bank als angemessen beurteilt werden und sie dies der FINMA begründen kann, ist diesbezüglich nur im Falle von neuen Risiken mit einem zusätzlichen Aufwand zu rechnen.

In Bezug auf den Vollzug der geänderten Massnahmen durch elektronische Mittel ergibt sich keine Änderung. Grundsätzlich gibt die LiqV keine Vorgaben zu den zu verwendenden Mitteln. Im Austausch mit der FINMA ist bereits aktuell bei der Überprüfung der Einhaltung der regulatorischen Vorschriften der Einsatz elektronischer Mittel zugelassen.

3.4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

3.4.1 LiqV

Mit dem nachfolgenden neuen Artikel 11 LiqV wird die Massnahme 25 («Anforderungen an die Informationsbereitstellung gegenüber der Aufsicht zur Liquiditätslage schärfen») aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität umgesetzt.

Artikel 11 Informationsbereitstellung bei sich abzeichnenden oder bereits eingetre-

tenen Liquiditätsengpässen

Bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen und generell in einer Liquiditätskrise ist es essenziell, dass die Behörden die Liquiditätslage betroffener Banken jederzeit beurteilen können. Zur Bewältigung einer Liquiditätskrise müssen sie hierfür über die notwendigen Informationen verfügen, die ihnen die Einschätzung der Situation sowie die Beurteilung der Notwendigkeit behördlicher Massnahmen erlauben. Daher legt Artikel 11 fest, welche Daten (z. B. zu Einlagenabflüssen unter dem Tag oder zur Vorhersage der Liquiditätssituation für die kommenden Wochen) bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen von den Banken an die FINMA zu melden sind.

Absatz 1

Gemäss Absatz 1 müssen Banken der FINMA zeitnah vollständige und aktuelle Informationen sowie Szenarioanalysen, die für die Beurteilung der aktuellen und zukünftigen Liquiditätslage notwendig sind, übermitteln, sobald die Bank oder die FINMA zur Erkenntnis gelangen, dass sich ein Liquiditätsengpass abzeichnen könnte oder ein solcher bereits eingetreten ist. Es ist dabei unerheblich, ob dies Folge eines institutsspezifischen (beispielsweise einer Rating-Herabsetzung der Bank) oder eines marktweiten Ereignisses (beispielsweise eines erheblichen gegenseitigen Misstrauens unter Finanzinstituten infolge Insolvenz einer dritten Bank) ist. Das Ausmass des Liquiditätsengpasses kann auch zu einer Unterschreitung der LCR-Anforderung führen. Die Möglichkeit der FINMA, in solchen Fällen von der betroffenen Bank untermonatige Informationen zu verlangen, ergab sich bisher aus Artikel 17b Absatz 5, der somit obsolet wird (vgl. auch diesbezügliche Erläuterungen zur Aufhebung dieses Absatzes). Gemäss Artikel 10 ist die Bank heute schon verpflichtet, ein Notfallkonzept für den Umgang mit Liquiditätsengpässen bereitzuhalten.

Absatz 1 legt weiter dar, welche Informationen der FINMA bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen einzureichen sind. Für die erforderlichen Szenarioanalysen zur Beurteilung der zukünftigen Liquiditätslage sind insbesondere das LCR-Szenario und die bankinternen Szenarien massgeblich sowie für SIBs das auf 90 Tage verlängerte Krisenszenario gemäss dem 4. Kapitel der LiqV. Im Einzelfall können sich aus der aktuellen Situation