Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission
der notwendigen Technik zurückzuführen: Diese betragen insgesamt rund 64 Prozent der Aufbau- und rund 43 Prozent der jährlich wiederkehrenden Betriebskosten.
Die mit Abstand höchsten Kosten fallen in Bezug auf den Aufbau der Fähigkeit zur täglichen Rapportierung von relevanten Szenarioanalysen an. Die höchste Kostenschätzung hat eine SIB mit bis zu 4,4 Millionen Franken gemeldet, wovon der grösste Kostenanteil mit rund 2,8 Millionen Franken die IT-Kosten ausmachen. Die höchsten jährlich wiederkehrenden Unterhaltskosten hängen entsprechend auch mit den Szenarioanalysen zusammen und werden bei der gleichen SIB mit jährlich rund 1,1 Millionen Franken beziffert. Im Verhältnis zu ihrem konsolidierten Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik von über 100 Millionen Franken im Jahr 2023 handelt es sich hierbei um geringe Auswirkungen.
Da die Fähigkeiten zur täglichen Einreichung von Informationen in Bezug auf die LCR und das LMT bei den SIBs bereits weitestgehend vorhanden sind, fallen diese Kosten fast ausschliesslich bei nicht systemrelevanten Banken an. Während dem die SIBs davon ausgehen, dass pro Institut einmalige durchschnittliche Aufbaukosten von rund 33 000 Franken (LCR) und rund 40 000 Franken (LMT) anfallen, erwarten nicht systemrelevante Banken (mit teilweise grossen Spannbreiten je nach Institut) diesbezügliche Einmalkosten pro Bank von durchschnittlich 463 000 Franken (LCR) und 295 000 Franken (LMT). Die bezüglich der täglichen Rapportierung von LCR respektive LMT jährlich wiederkehrenden Betriebskosten betragen für die SIBs nach deren Schätzung im Durchschnitt 36 000 Franken respektive 49 000 Franken pro Bank und für die nicht systemrelevanten Banken im Durchschnitt 271 000 Franken respektive 135 000 Franken pro Bank. Im Verhältnis zum durchschnittlichen konsolidierten Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik aller an der Datenerhebung teilgenommenen nicht systemrelevanten Banken von rund 68 Millionen Franken pro Bank im Jahr 2023 handelt es sich hierbei um geringe Auswirkungen. Je zwei von vier SIBs erwarten keine zusätzlichen Kosten aus der Einführung von Artikel 11 in Bezug auf den Aufbau und Unterhalt der Fähigkeiten zur LCR und zu den LMT.
Bei den meisten Banken generiert der mit der Einführung von Artikel 11 notwendige Aufbau und Unterhalt der Fähigkeit, detaillierte Informationen über aktuelle Einlagenabflüsse täglich einzureichen, keine zusätzlichen Kosten.
Kosten für den Aufbau und Unterhalt der Fähigkeit zur Anpassung der Infrastruktur im Falle von Reorganisationen ihrer Gruppenstruktur fallen nur bei Banken mit einer entsprechenden Organisationsstruktur an. Dabei werden pro betroffenes Institut im Durchschnitt 231 000 Franken Einmalkosten für den Aufbau und im Durchschnitt weniger als 100 000 Franken für den jährlich wiederkehrenden Unterhalt geschätzt.
SIBs verfügen grösstenteils bereits über die Fähigkeit zur täglichen Rapportierung des Liquiditätsnachweises nach Artikel 28 (besondere Liquiditätsanforderungen für SIBs). Entsprechend fallen bei drei von vier SIBs keine Kosten für den Aufbau dieser Fähigkeit an. Die einzig betroffene Bank erwartet diesbezügliche Zusatzkosten im Umfang von 125 000 Franken. Die damit verbundenen jährlichen Betriebskosten schätzen zwei von vier SIBs bei null ein, während die zwei anderen SIBs einen jährlichen Unterhalt von 50 000 bis 95 000 Franken erwarten.
4 Weitere Anpassungen
4.1 Neuregelung
4.1.1 Ergänzungen und Korrekturen in der ERV
In Artikel 71b wird in einem neuen Absatz dargelegt, wie die Behandlung von ausländischen gedeckten Schuldverschreibungen ist, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht gegeben sind.