Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 16 Seiten

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Ergebnisbericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung

3.3.7 Gruppe verbundener Gegenparteien (Art. 109 Abs. 6 E-ERV)

Die vorgeschlagene Anpassung von Artikel 109 E-ERV wurde insgesamt zurückhaltend kommentiert. Die SPS nimmt die Änderungen positiv auf und begrüsst die intendierte Stärkung der regulatorischen Anforderungen.

3.3.8 Positionsklassen nach dem SA-BIZ ohne Verwendung externer Ratings und Risikogewichte (Anhang 3 E-ERV)

EXPERTsuisse fordert, dass die Einstufung grundpfandsicherer Positionen nach Anhang 3 Ziffer 3.4 E-ERV als unbesichert gestrichen wird. Zudem stellt der Verband die Frage, weshalb ausschliesslich die in Anhang 3 Ziffern 3.2–3.4 E-ERV aufgeführten grundpfandgesicherten Positionen – und nicht weitere Positionen aus Anhang 3 – als unbesichert gelten sollen.

Die VSPB schlägt vor, die Werte der Schwellen zur Einteilung der Banken gemäss Anhang 3 der Bankenverordnung (BankV) zu aktualisieren. Begründet wird dies mit der Zunahme des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) seit der letzten Anpassung per 1. Januar 2023. Da Artikel 2 Absatz 5 BankV ausdrücklich vorsieht, dass die Schwellenwerte für die Kriterien gemäss Absatz 2 Buchstaben a–c mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen sind, erachtet die VSPB eine zeitgleiche Neubewertung als folgerichtig. Insbesondere sei es sachgerecht, im Zuge der geplanten Anpassungen an der Gesamtengagementsdefinition in Anhang 9 der ERV auch die Schwellenwerte von Anhang 3 BankV proportional zum gestiegenen BIP neu festzusetzen.

3.3.9 Zuschläge für das Gesamtengagement (Anhang 9 E-ERV)

Prof. Zellweger-Gutknecht weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Anpassung der Schwellenwerte in Anhang 9 E-ERV an die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts dazu führt, dass die in der Schweiz ansässigen Rechtseinheiten der UBS in einen tieferen Zuschlagsbereich («Bucket») fallen würden. Dadurch sänken die Eigenmittelanforderungen der UBS um rund 1,8 Milliarden USD.

Aus Sicht der SP ist diese Anpassung kontraproduktiv. Sie erachtet eine Erhöhung – und nicht eine Senkung – der Eigenmittelanforderungen für die G-SIB als notwendig. Entsprechend lehnt die SP die vorgesehene Anpassung ab.

Der SGB unterstützt grundsätzlich die Beibehaltung eines Zuschlagsmechanismus und stimmt den Zuschlägen zu.

Die SVP fordert, die progressiven Zuschläge vollständig zu streichen. Aus ihrer Sicht beeinträchtigen solche Zuschläge die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Grossbanken. Auch die SBVg spricht sich gegen zusätzliche Kapitalzuschläge aus und warnt vor einer strukturellen Benachteiligung des hiesigen Finanzplatzes.

Die UBS lehnt zusätzliche Kapitalzuschläge für die G-SIB grundsätzlich ab. Sie argumentiert, dass sie nach der Übernahme der Credit Suisse bereits erhebliche Kapitalanforderungen trägt.

Ethos erachtet die Anpassung der Schwellenwerte an das BIP-Wachstum als nachvollziehbar, knüpft ihre Unterstützung jedoch daran, dass die vorgesehenen Präzisierungen zur vorsichtigen Bewertung und Werthaltigkeit bestimmter Bilanzpositionen umgesetzt werden.