Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung
1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 den Bericht zur Bankenstabilität einschliesslich Evaluation gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes verabschiedet1. Zur Stärkung der bestehenden Regulierung von systemrelevanten Banken (Systemically Important Banks, SIBs) hat er ein umfassendes Massnahmenpaket zur Umsetzung empfohlen. Die im Nachgang zur Krise der Credit Suisse vom Parlament eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) bestätigt in ihrem Bericht vom 17. Dezember 20242 die Zweckmässigkeit der vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen und schlägt weitere Massnahmen vor, die den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg weitgehend unterstützen.
Der Bundesrat hat zeitgleich mit der Eröffnung der Vernehmlassung über die Änderung der Eigenmittelverordnung, die Eckwerte für die Umsetzung der Massnahmen auf Stufe Gesetz festgelegt. Diese Eckwerte waren nicht Teil der vorliegenden Vernehmlassung.
2 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung wurde am 6. Juni 2025 eröffnet und dauerte bis am 29. September 2025. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.
Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
− 23 Kantone: AG, AI, AR, BL, BS, BE, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO,
TG, TI, VS, VD, ZG, ZH;
− die FDK;
− 6 politische Parteien: Die Mitte, FDP, GPS, GLP, SVP, SP;
− 6 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft: Economiesuisse, KV Schweiz,
SBVg, SAV, SGV, SGB;
− 12 interessierte Kreise: Esisuisse, EXPERTsuisse, PostFinance, Raiffeisen, SIX, UBS,
VSPB, VSHFG, VSKB, VAV, ZBV, ZHK;
− 24 Weitere: AIHK, Algebris, Arbeitgeber Banken, ABT, BBVg, CCCT, CP, CVCI, Ethos,
FGPF, Gastrosuisse, HKbB, SBP, scienceindustries, SWICO, SwissHoldings, SwissMem, VMoMo, 3 Professorinnen bzw. Professoren sowie 3 Privatpersonen.
Die Kantone UR und GR sowie der Gemeindeverband haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet; GR verweist dabei auf die Stellungnahme der FDK.
Nachfolgend werden die wesentlichen Bemerkungen angeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verwiesen3.
1 Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, 10. April 2024, abrufbar unter: BBl 2024 1023.
2 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, abrufbar unter: BBl 2025 515.