Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 16 Seiten

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Ergebnisbericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Übersicht der Rückmeldungen

Das übergeordnete Ziel der Vorlage, die Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz weiter zu stärken, wird in der Vernehmlassung insgesamt breit unterstützt. Zustimmung äusserten unter anderem zahlreiche Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, BE, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, VD, VS, ZG), die politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, verschiedene Dachverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, SGV, Arbeitgeber Banken), die interessierten Kreise (VSKB, SBVg, VAV, EXPERTsuisse, Esisuisse, Ethos) sowie weitere Teilnehmende aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Gleichzeitig wird die konkrete Ausgestaltung vieler Massnahmen in der Breite als zu streng beurteilt oder es werden substanzielle Anpassungen vorgeschlagen. Mehrere Stellungnehmende weisen zudem darauf hin, dass die Vorlage als Teil des umfassenderen «Too-Big-To-Fail»-Pakets (TBTF-Pakets) zu betrachten sei, das insgesamt beurteilt werden müsse. Wenig Beachtung fand dabei, dass die Revision auch Anpassungen der progressiven Komponente vorsieht, die für die systemrelevante UBS faktisch eine deutliche Entlastung bedeuten.

Die politischen Parteien unterstützen die Stossrichtung grundsätzlich – mit Ausnahme der SVP, die die Vorlage vollständig ablehnt. Die FDP und die GLP verlangen eine umfassendere Gesamtsicht sowie eine stärkere internationale Abstimmung. Die Mitte betont die Notwendigkeit einer klaren Differenzierung zwischen global systemrelevanten Instituten (G-SIB) und übrigen Banken. Die SP lehnt insbesondere die Anpassung der progressiven Komponente ab, begrüsst jedoch Verschärfungen in anderen Bereichen.

Äusserst kritisch zeigen sich die Bankenverbände, darunter die SBVg und der VSKB. Sie beurteilen das Gesamtpaket als «überladen» und «weder verhältnismässig noch zielgerichtet». Die Proportionalität sei als Grundprinzip zwingend zu gewährleisten; das Fehlverhalten einer einzelnen international tätigen Grossbank könne nicht als Legitimation dienen, um den gesamten Sektor spürbar strenger zu regulieren. Unterstützung findet im TBTF-Gesamtpaket primär der Ausbau der Liquiditätsversorgung über den Lender of Last Resort sowie das Verantwortlichkeitsregime.

Die Eingabe der UBS fällt besonders kritisch aus. Sie wirft dem Bundesrat eine «Abstrafung» nach der Notübernahme von Credit Suisse vor und richtet scharfe Kritik sowohl an das Gutachten Zimmermann als auch an die Regulierungsfolgenabschätzung.

Auch die Wirtschaftsverbände äussern sich zurückhaltend bis kritisch. Die ERV-Revision solle erst in Kraft treten, wenn das gesetzliche TBTF-Paket verabschiedet sei; zudem wird eine stärker proportional ausgestaltete Regulierung verlangt. Teilnehmende wie Economiesuisse oder der SGV bemängeln insbesondere die Ausweitung der FINMA-Kompetenzen im Gesetzespaket sowie das Fehlen einer umfassenden und integrierten Regulierungsfolgenabschätzung.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sowie mehrere Kantone (AG, BS, BL, FR, GE, NW, TI, ZG, ZH) kritisieren das gestaffelte Vorgehen des Bundesrates: Die parallelen und zeitlich versetzten Vernehmlassungen erlaubten keine Gesamtbeurteilung. Es brauche eine konsolidierte Vernehmlassung zum gesamten TBTF-Paket. Zudem fehle eine vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse der Auswirkungen auf den Finanzplatz und die Volkswirtschaft. Die Kantone AI, AR, BE, GL und NE betonen hingegen den hohen Stellenwert der Risikominimierung für Volkswirtschaft und Steuerzahlende und unterstützen das TBTF-Paket grundsätzlich.