Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 16 Seiten

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Ergebnisbericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung

tägliche Szenarioanalysen, untertägige Datenlieferungen und der Aufbau technischer Intraday-Reportingprozesse eine erhebliche organisatorische und technische Belastung darstellen würden. Der Kanton NW sowie verschiedene Verbände fordern eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren. Auch der VSKB weist darauf hin, dass die vorgesehene Frist von einem Jahr unrealistisch sei und angesichts parallel laufender regulatorischer Grossprojekte erhebliche Umsetzungsrisiken berge.

3.3 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen

3.3.1 Bankenbuch und Handelsbuch: vorsichtige Bewertung (Art. 5b Abs. 4 E-ERV)

Mehrere Kantone – darunter ZH und NW –, die Kantonalbanken (VSKB) sowie die SBVg lehnen die vorgesehene Neuausrichtung ab. Der VSKB verweist darauf, dass Handelsbuchpositionen bereits heute gemäss den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) zum Fair Value bewertet werden und Bewertungsunsicherheiten über bestehende Eigenmittelpuffer abgedeckt seien. Zusätzliche pauschale oder komplexe Abschläge würden aus ihrer Sicht zu einer übermässigen Konservativität führen, das Fortführungsprinzip unterlaufen und zu einer nicht gerechtfertigten Doppelregulierung beitragen. Zudem betonen VSKB und Kanton ZH, dass grundlegende Bewertungsfragen im Rahmen der anerkannten Rechnungslegungsstandards und nicht durch regulatorische Eingriffe zu klären seien. Mehrere Teilnehmende kritisieren in diesem Zusammenhang, der Vorschlag führe faktisch zu einem «Swiss Finish», da strenge ausländische Elemente selektiv übernommen würden (NW, SGV, SBVg, EXPERTsuisse, VSKB, VAV, Arbeitgeber Banken, VSHFG).

EXPERTsuisse beantragt zudem die ausdrückliche Verankerung eines De-Minimis-Schwellenwerts in der Verordnung, wonach Banken mit Fair-Value-Positionen unter 18 Milliarden Franken ein vereinfachtes Konzept anwenden dürfen; gleichzeitig wird betont, dass eine Annäherung an die EU-Vorgaben die internationale Vergleichbarkeit stärkt.

Die UBS weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen vorsichtigen Bewertungsanpassungen (PVA) für Level-2- und Level-3-Positionen konservativer seien als die heutige Schweizer Praxis und die meisten internationalen Anforderungen. Falls die Schweiz die EU-Regelung übernimmt, müsse konsequenterweise sichergestellt werden, dass die FINMA diese Standards strikt, aber nicht darüber hinausgehend («keine zusätzlichen Verschärfungen») umsetzt.

Kritisch äussert sich der VSPB, welcher die vorgesehenen Verschärfungen als überzogen und sachlich nicht begründet beurteilt. Die konservativeren Bewertungsregeln hätten keinen direkten Bezug zur Credit-Suisse-Krise und würden die etablierte «going-concern»-Logik der Bewertung unterlaufen; entsprechend lehnt der VSPB diese Vorschläge entschieden ab.

Demgegenüber begrüssen die SPS und der SGB die stärkere Orientierung an strengen internationalen Rechnungslegungsstandards. Das CP zeigt grundsätzlich Verständnis dafür, dass sich die FINMA künftig stärker auf EU-Regelungen abstützt. Die explizite Bezugnahme auf europäische Bewertungsgrundsätze wird jedoch ambivalent bewertet: Einerseits fördere die Harmonisierung ein «level playing field», insbesondere für die UBS im EU-Wettbewerb; andererseits sei sicherzustellen, dass kein «European Finish» entstehe und Spielräume für verhältnismässige Anpassungen erhalten bleiben.

Der Kanton TG spricht sich dagegen aus, die europäische Regelung (Verordnung [EU] 2016/1012) unverändert zu übernehmen. Dies würde einen unverhältnismässigen Paradigmenwechsel darstellen, insbesondere für grössere Banken, da damit die bisherige Grundannahme der Fortführung eines Instituts im Krisenfall (Going Concern) zugunsten einer Liquidationsperspektive (Gone Concern) aufgegeben würde. Der Kanton plädiert stattdessen für die Einführung eines an die EU-Regelung angelehnten, pragmatischen Alternativmodells mit