Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten

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Übersicht

Kriminelle agieren grenzüberschreitend und in verschiedenen Kantonen gleichzeitig. Die Polizei ist jedoch in der Schweiz föderalistisch organisiert und die polizeilichen Informationssysteme technisch voneinander abgeschottet. Der poli-

zeiliche Informationsaustausch hinkt damit den Möglichkeiten der Kriminellen hinterher. Für eine wirksamere Kriminalitätsbekämpfung muss der polizeiliche

Informationsaustausch verbessert werden. Dies fordert die Motion 18.3592 Ei-

chenberger-Walther. Die Kantone arbeiten gegenwärtig an einem Konkordat zur

Regelung der Datenabfrage. Weil diese Arbeiten noch viel Zeit in Anspruch nehmen könnten und ungewiss ist, ob sich alle Kantone dem Konkordat anschlies-

sen, soll, in Erfüllung der Motion 23.4311 der Sicherheitspolitischen Kommission

des Nationalrates, eine Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung der polizeilichen Datenabfrage geschaffen werden. Um den polizeilichen Informations-

austausch zu verbessern, soll zudem das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes geändert werden. Behörden des Bundes und der Kantone, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, sollen in Informationssystemen erfasste polizeiliche Daten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben effizienter nutzen können. Damit kann die Kriminalität effizienter bekämpft und die Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden verbessert werden. Personelle Ressourcen können zielgerichtet für die eigentlichen Aufgaben der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden und Redundanzen und Doppelspurigkeiten bei der Fallbearbeitung minimiert werden.

Kriminalität hält sich weder an Kantons- noch an Landesgrenzen. Zahlreiche kriminelle Netzwerke sind in mehreren Schengen-Staaten und in der Schweiz in mehreren Kantonen gleichzeitig aktiv. Demgegenüber ist die Polizei in der Schweiz föderalistisch organisiert. Jede Kantonspolizei arbeitet mit eigenen polizeilichen Informationssystemen. Die fehlende Vernetzung der kantonalen Systeme verlangsamt den Informationsaustausch. Dies wirkt sich nachteilig auf die Kriminalitätsbekämpfung aus. Eine effiziente Bekämpfung der Kriminalität bedingt einen effizienten Informationsaustausch.

Die am 9. Dezember 2019 angenommene Motion 18.3592 Eichenberger «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» fordert die Schaffung einer zentralen nationalen Abfrageplattform. Diese soll es den polizeilichen Behörden von Bund und Kantonen ermöglichen, direkt auf die polizeilichen Daten in der gesamten Schweiz zuzugreifen und die Kriminalität effizienter zu bekämpfen. Zur Umsetzung der Motion hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Errichtung der polizeilichen Abfrageplattform POLAP beauftragt. Diese wird es den zuständigen Polizeibehörden ermöglichen, mittels einer einzigen Abfrage alle relevanten polizeilichen Informationssysteme des Bundes und der Kantone zu konsultieren, sofern sie auf die Quellsysteme zugriffsberechtigt sind.

Die für die Umsetzung der Motion Eichenberger nötigen Rechtsgrundlagen müssen zunächst geschaffen werden. Die Umsetzung der Motion erfordert die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Neuregelung der polizeilichen Datenabfrage. Die Kantone arbeiten gegenwärtig an einem Konkordat zur Regelung der Datenabfrage. Weil diese