Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Kriminelle Handlungen wie Cyberdelikte, Bankomatsprengungen oder Diebstähle werden von der Täterschaft sehr oft in mehreren Kantonen oder Ländern und über Grenzen hinaus begangen. Betäubungsmittel- und Waffenhandel, sowie Menschenhandel und Menschenschmuggel werden von der organisierten Kriminalität international betrieben. Wenn die Kantone damit zusammenhängende Delikte untersuchen, können sie in der Regel aber nur auf ihre eigenen kantonalen Informationen oder auf Informationen aus nationalen und internationalen Polizeiinformationssystemen zurückgreifen. Die Informationen aus den anderen Kantonen können sie hingegen nur mit erheblichem Aufwand erhalten. Ausserdem können sie nur erfahren, ob Daten zu einer bestimmten Person erfasst sind oder nicht, und sie müssen für diese Auskunft jedes einzelne kantonale Polizeikorps anfragen. Erschwerend kommt dazu, dass die Polizeibehörden des Bundes und der Kantone unterschiedliche Anwendungen einsetzen, um Daten in kantonalen, nationalen und internationalen polizeilichen Informationssystemen, Ausweisdatenbanken sowie in Systemen der Migrations- und Verkehrszulassungsbehörden zu bearbeiten.

1.1.1 Die Motion Eichenberger

Vor diesem Hintergrund hat Nationalrätin Eichenberger-Walther am 14. Juni 2018 die Motion 18.3592 «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» an den Bundesrat eingereicht, um den Bundesrat zu beauftragen, eine zentrale nationale Polizeidatenbank oder eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen, mittels welcher die Polizeikorps der Kantone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können. Sofern die hierfür notwendige Rechtsgrundlage fehle, sei eine solche im Bundesrecht zu schaffen.

Zur Begründung führte die Motionärin aus, dass es sehr zeitaufwendig sei, wenn jedes Polizeikorps einzeln angefragt werden müsse. Professionelle Einbrecher profitierten vom trägen oder gar nicht vorhandenen Informationsaustausch zwischen den Kantonen. Würden mutmassliche Einbrecher von einer Kantonspolizei kontrolliert, sei es wesentlich zu wissen, ob diese einige Stunden zuvor wegen desselben Verdachts in einem anderen Kanton kontrolliert worden oder in einem dritten Kanton im Zusammenhang mit Einbrüchen bekannt seien. Diesfalls könnten aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts die notwendigen polizeilichen Massnahmen ergriffen werden. Fehlten solche Informationen, so müssten die mutmasslichen Einbrecher ohne weitere Konsequenzen aus der Kontrolle entlassen werden. Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung müsse die Schweiz als ein einheitlicher Kriminalitätsraum betrachtet werden. Auch im internationalen Kontext sei der Austausch von Informationen für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung immer wichtiger. Dafür sei eine zentrale Erfassung und Haltung der Daten ein wesentlicher Erfolgsfaktor.