Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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Der Bundesrat beantragte am 15. August 2018 die Annahme der Motion. In seiner Stellungnahme, erklärte der Bundesrat, die Kriminalität sei immer öfter nicht lokal begrenzt, sondern kantonsübergreifend oder sogar national. Es bestünden deshalb bereits verschiedene Programme und Projekte, um die polizeilichen Informationssysteme von Bund und Kantonen besser zu vernetzen. Zu erwähnen sei das Programm zur Harmonisierung der Polizeiinformatik und die Vorstudie für eine nationale polizeiliche Abfrageplattform. Diese solle es der Polizei erlauben, mittels einer einzigen Abfrage alle Informationen aus kantonalen und nationalen polizeilichen Informationssystemen abzurufen. Eine zentrale Datenerfassung und -bearbeitung stehe auch aus Gründen der kantonalen Polizeihoheit nicht zur Diskussion.
Die Bundesversammlung hat die Motion am 9. Dezember 2019 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat in der Folge das EJPD mit der Errichtung einer polizeilichen Abfrageplattform POLAP in Zusammenarbeit mit den Kantonen beauftragt. Der Auftrag wurde dem Bundesamt für Polizei (fedpol) erteilt.
1.1.2 Die nationale Abfrageplattform
Der Zweck von POLAP ist, dass Schweizer Polizeibehörden der Städte und Gemeinden, der Kantone und des Bundes (Bundesamt für Polizei fedpol und Militärpolizei), Migrationsbehörden sowie Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) direkt auf polizeiliche Daten über Personen, Fahrzeuge, Sachen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz sowie auf Migrationsdaten des Bundes und Systeme des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zugreifen können. POLAP soll es den abrufberechtigten Personen erlauben, mittels einer einzigen Abfrage Informationen online aus kantonalen, nationalen und internationalen Informationssystemen abzurufen.
POLAP soll die kantonalen polizeilichen Datenbanken untereinander und mit den nationalen und internationalen Polizeidatenbanken vernetzen. Damit wird die Interoperabilität innerhalb der Schweiz sichergestellt (nationale Interoperabilität): Mit einer einzigen Abfrage können Informationen aus diversen Systemen der Kantone, des Bundes, sowie auch internationale Systeme abgefragt werden. Somit entfallen die zeitraubenden sequenziellen Einzelabfragen der unterschiedlichen Systeme.
Die erlaubten Abfragen sind in den bestehenden gesetzlichen Grundlagen geregelt. Für die inskünftig vorgesehenen Abfragen soll ein Standard geschaffen werden, der eine einfache und zentrale Anbindung nationaler und internationaler Systeme und deren Funktionen erlaubt. Der Zugriff soll anhand definierter Kontexte erfolgen. Die Berechtigungen auf diese Kontexte sollen aufgrund von Rollen verwaltet werden, welche den Benutzenden der polizeilichen Abfrageplattform zugeteilt werden. Die Kontexte geben vor, welche Informationssysteme abgefragt werden können. Die Zugriffsberechtigungen innerhalb der abgefragten Systeme richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen dieser Systeme.
1.1.3 Bundeskompetenz oder Konkordatslösung
Unter dem geltenden Verfassungsrecht kann der Bund zwar aufgrund seiner Zuständigkeit für die auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54 Abs. 1 BV) internationale Datenabfragen und gestützt auf seine Zuständigkeit für das Strafprozessrecht (Art. 123 Abs.1 BV) die Abfrage von gerichtspolizeilichen Daten regeln. Für sicherheitspolizeiliche, verwaltungspolizeiliche und kriminalpolizeiliche Daten, die gestützt auf kantonales Recht