Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten

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Entsprechende Mitteilungspflichten sind im 5. Abschnitt der VGV für Getränkeverpackungen bereits verankert.

Bestehende Verordnungen mit Bezug zu Verpackungen

Einzelne Aspekte von Verpackungen in Bezug auf Funktion und Inhalt werden in einer Vielzahl von Erlassen reguliert. Nachfolgend zwei Beispiele: Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR 814.81) legt bspw. den maximalen Gehalt an Schwermetallen in Verpackungen oder gewisse Kennzeichnungspflichten fest. Die Bedarfsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (SR 817.023.21) stellt spezifische Anforderungen an Materialien und Gegenstände, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies betrifft folglich auch Verpackungsmaterialien.

Die bestehende VGV ist der einzige Erlass, welcher die gesamte Wertschöpfungskette eines Verpackungstyps betrachtet, um die Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die VGV bildet die Grundlage für die neuen Bestimmungen, da sich die darin erlassenen Bestimmungen in der Praxis bewährt haben und darauf aufgebaut werden kann. Ausserdem wird damit sichergestellt, dass neue Bestimmungen zu Verpackungen nicht auf weitere Erlasse verteilt werden. Aus der aktuellen VGV wird damit eine Verordnung über Verpackungen. Der Titel der Verordnung und der Geltungsbereich werden folglich angepasst.

Die bestehenden, weiteren Erlasse, welche Verpackungen oder Verpackungsmaterialien regulieren, sind von dieser Revision nicht betroffen. Eine Ausnahme bildet einzig die Verordnung vom 7. September 2001 über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (SR 814.621.4), welche aufgrund der Ausweitung der VEG-Pflicht auf weitere Verpackungen aus Glas (Kapitel 3 VerpV) angepasst werden muss (siehe Kapitel 5).

1.5 Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Vorlage15

Bevor Massnahmen ausgearbeitet und in einer umfassenden volkswirtschaftlichen Beurteilung auf deren ökonomische und ökologische Effizient und Effektivität16 hin geprüft wurden, führte das BAFU Interviews mit wichtigen Akteuren der Verpackungsbranche durch. Ziel war es, die Entscheid- und Arbeitsprozesse bei der Gestaltung und Herstellung wie auch dem Verkauf und der Entsorgung von Verpackungen zu verstehen.

Die Interviews haben gezeigt, dass die Wertschöpfungskette im Verpackungsmarkt stark verzahnt ist. Verpackungshersteller müssen den Anforderungen der Produkteherstellerinnen genügen. Gleichzeitig haben Verpackungshersteller gewisse Maschinen und Materialien zur Verfügung und können nicht beliebig auf die Wünsche der Produkteherstellerinnen eingehen. Ausserdem sind viele rechtliche Aspekte bei Verpackungen zu berücksichtigen, wie bspw. das Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (SR 817.0) oder Regulierungen in der EU für den internationalen Handel.

Detailhändlerinnen haben zusätzliche Anforderungen an Verpackungen, damit bspw. der Transport und die Handhabung effizient gestaltet werden kann. Die

15 Einzelheiten siehe: Ecoplan (2024). VOBU der Massnahmen im Verpackungsbereich. Ecoplan, Bern.

16 Ecoplan (2024). VOBU der Massnahmen im Verpackungsbereich. Ecoplan, Bern.