Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten

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Bestehend: Verordnung über NEU: Verordnung über die Kommentar Getränkeverpackungen (VGV) Vermeidung und Entsorgung von Verpackungen (VerpV)

1. Abschnitt: Allgemeine 1. Abschnitt: Allgemeine Nebst dem Geltungsbereich und Bestimmungen Bestimmungen den Begriffen sind neu auch die

allgemeinen Anforderungen an Verpackungen in Abschnitt 1 festgehalten, die in der aktuellen VGV im Abschnitt 2 waren.

2. Abschnitt: Anforderungen an 2. Abschnitt: Getränkekartons In Abschnitt 2 werden neu die Getränkeverpackungen und Einwegverpackungen aus subsidiäre Rücknahme von

Kunststoff Getränkekartons und

Einwegverpackungen aus Kunststoff, die Anforderungen an die Rücknahme und die Verwertungsquoten festgelegt.

3. Abschnitt: Abgabe und 3. Abschnitt: Verpackungen aus Die etablierte VEG auf

Rücknahme von Glas Getränkeverpackungen aus Getränkeverpackungen Glas wird neu auf alle

Glasverpackungen aus

Lebensmittel- und Kosmetika ausgeweitet und in Abschnitt 3 (ehemals Abschnitt 4)

festgehalten.

4. Abschnitt: Vorgezogene 4. Abschnitt: Verpackungen für Der Abschnitt 4 enthält neu die Entsorgungsgebühr für Getränke Bestimmungen zur

Getränkeverpackungen Kennzeichnung, zur Pfandpflicht

sowie zur Abgabe und

Rücknahme von

Getränkeverpackungen. Diese waren vorgängig im Abschnitt 2 und 4 festgehalten.

5. Abschnitt: Mitteilungspflichten 5. Abschnitt: Mitteilungspflichten Neu werden die

Mitteilungspflichten auf alle Verpackungsmaterialien

ausgeweitet.

6. Abschnitt: 6. Abschnitt: Das Inkrafttreten wird hier Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen festgelegt. Gewisse Artikel

haben Übergangsfristen.

Die VerpV bleibt weiterhin in 6 Abschnitte gegliedert. Die Abschnitte 1, 5 und 6 betreffen alle Verpackungen und Verpackungsmaterialien. Die Abschnitte 2, 3 und 4 adressieren ein Verpackungsmaterial und/oder einen Verpackungstyp.

Box 3: Wichtige Definitionen Sammelquote: Prozentualer Anteil der während eines Kalenderjahres gesammelten Verpackungen am gesamten für die Verwendung im Inland abgegebenen Gewicht der Verpackungen aus diesem Material. Verwertungsquote (Recyclingquote): Prozentualer Anteil der während eines Kalenderjahres stofflich (zu Rezyklaten) verwerteten Verpackungen am gesamten