Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten

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Umweltschutz- und Abfallgesetzgebung des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Daneben wird die mangelnde Transparenz von der Bevölkerung kritisiert. Viele Bürgerinnen und Bürger rezyklieren Verpackungsmaterialien nach bestem Wissen und Gewissen, wissen aber letztendlich nicht genau, was mit den Verpackungen geschieht, bspw. ob diese umweltgerecht verwertet werden.

Erfüllung politischer Vorstösse

Die im Jahr 2021 angenommene Motion Dobler 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren»10 beauftragt den Bundesrat, auf Verordnungsstufe eine schweizweit flächendeckende und koordinierte Separatsammlung von verwertbaren Anteilen von Kunststoffen festzulegen. Weiter wurde im März 2024 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»11 eine Revision des USG verabschiedet. Ziel dieser Revision ist die Förderung der Ressourcenschonung und die Schliessung von Kreisläufen. Schliesslich fordert auch die Motion 18.3712 «Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eine Reduktion der Umweltbelastung durch Kunststoffe. Die Vorlage trägt schliesslich auch dazu bei, die Klimastrategie der Schweiz12 zu erreichen.

Internationales Umfeld

In der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz, existiert seit 1994 eine umfassende Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG13). Sie wurde mehrmals revidiert und den veränderten technischen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Im Dezember 2024 wurde eine neue, für alle Mitgliedsstaaten bindende EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/4014 verabschiedet (siehe auch Kapitel 3). Die bisher geltende Verpackungsrichtlinie, welche durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationalen Gesetzen umgesetzt wurde, wird damit aufgehoben.

Sowohl in der existierenden Richtlinie wie auch in der neuen Verordnung werden Verpackungen stärker reguliert als dies in der Schweiz der Fall ist. Schweizer Unternehmen, welche in die EU liefern, müssen die sich aus der Verpackungsrichtlinie ergebenden Erlasse der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten einhalten und werden in Zukunft die, EU-Verpackungsverordnung beachten müssen.

Box 2: Staatliches Handeln zur Unterstützung der privatwirtschaftlichen Initiativen

Wie in der Box 1 dargestellt, arbeitet die Wirtschaft bereits an einigen der bekannten Herausforderungen, insbesondere an der vermehrten Rücknahme von Verpackungen aus Kunststoff aus dem Siedlungsabfall.

Zur Umsetzung dieser privatwirtschaftlichen Bestrebungen sind gewisse Rahmenbedingungen notwendig. Dies haben Workshops mit Branchenvertreterinnen und -vertretern gezeigt, die im Zuge der

10 20.3695 | Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren | Geschäft | Das Schweizer Parlament

11 20.433 | Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken | Geschäft | Das Schweizer Parlament

12 Langfristige Klimastrategie 2050

13 Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/40, ABl. L 2025/40, 22.1.2025.

14 Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG, ABl. L 2025/40, 22.1.2025.