Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten
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volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU) dieser Vorlage durchgeführt wurden. Primär sollten Verpackungen aus Kunststoff aus dem Siedlungsabfallmonopol der Kantone herausgenommen werden, damit ein nationales Sammelsystem etabliert werden kann. Das Beantragen einer Konzession zur Separatsammlung in jeder Gemeinde ist aufwendig und behindert somit effiziente Separatsammlungen. Ausserdem können mit einheitlichen Bestimmungen für alle Unternehmen gleich lange Spiesse geschaffen und die Trittbrettfahrerproblematik ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig gilt es die Bedürfnisse der Kantone und Gemeinden wie auch der Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen. Beispielsweise ist es aus ökologischer Sicht nicht erwünscht, dass verschiedenste private Sammelsysteme gleichzeitig in einem bestimmten Gebiet aktiv sind. Verschiedene Sammelsysteme beanspruchen meist knappen öffentlichen Raum und führen zu Mehrverkehr mit den entsprechenden Belastungen (Überlastung der Strassen, Lärm- und Luftbelastung), was den ökologischen Nutzen der Separatsammlung schmälert. Gleichzeitig wäre eine einheitliche Separatsammlung wünschenswert, damit ein kundenfreundliches und einfach zu verstehendes System entstehen kann, was in der Regel die Qualität (weniger Fremdmaterialien) und Quantität stark steigert. Schliesslich darf die Abfallplanung der Kantone nicht erschwert werden, indem neue Entsorgungssysteme eingeführt und evtl. bald darauf wieder abgeschafft werden.
Zielführend, notwendig und von der Branche gewünscht ist demnach eine Rahmenregulierung, die es erlaubt, privatwirtschaftliche Initiativen erfolgreich voranzutreiben, ohne jedoch die Planungssicherheit der Kantone und der Abfallwirtschaft oder den ökologischen Nutzen zu beeinträchtigen.
1.3 Ziele der vorliegenden Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen
Die vorliegende Verordnungsrevision zielt darauf ab, die Umweltbelastung von
Verpackungen zu vermindern, faire Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen und damit zugleich parlamentarische und gesetzliche Aufträge zu
erfüllen. Dabei konzentriert sich die Vorlage auf die wesentlichen Potenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Hauptziele der vorliegenden Verordnungsrevision sind demnach:
• Reduktion des Einsatzes von Verpackungsmaterialien sowie die Erhöhung der
Rezyklierbarkeit und des Anteils der eingesetzten Rezyklate bei Verpackungen.
Die Reduktion der eingesetzten Verpackungsmaterialien ist die wirkungsvollste Art, die Umweltbelastung zu reduzieren. Weiter kann die Umweltbelastung durch rezyklierbare Verpackungen und Verpackungen mit Rezyklateinsatz verringert werden.
• Aufbau einer flächendeckenden und koordinierten Separatsammlung und
stofflichen Verwertung von Verpackungen aus Kunststoff sowie von Getränkekartons.
Nur wenn Verpackungen effektiv separat gesammelt und stofflich verwertet werden, können die rezyklierbaren Verpackungen auch tatsächlich in Rezyklate verarbeitet werden.