Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten

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rezyklierbare Verpackungen und setzen bei der Produktion zurückgewonnene Materialien (Rezyklate) ein. Zudem hat die Sortier- und Recyclingtechnologie grosse Fortschritte gemacht. Das Rezyklieren der meisten Verpackungen ist heute möglich und ökologisch vorteilhaft gegenüber der Verbrennung7. Swiss Recycle (Kompetenzzentrum für Recycling und Kreislaufwirtschaft) beziffert den jährlichen Umweltnutzen, welcher durch das gesamte Recycling in der Schweiz entsteht, auf ca. 510'000 Tonnen CO -Äquivalente8.

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Dank den technologischen Entwicklungen öffnen sich also neue Potenziale zur

Ressourcenschonung und Kreislaufschliessung, auch unter Wahrung der

wichtigen Funktionen von Verpackungen und der wirtschaftlichen Machbarkeit.

Aufhebung nicht mehr gebrauchter Bestimmungen

Noch vor einigen Jahren war die Verwendung von PVC in Getränkeverpackungen verbreitet. Die VGV unterstellte die Einwegverpackungen aus PVC einerseits einer Kennzeichnungspflicht (Art. 4 Bst. c geltende VGV) und andererseits einer Pfandpflicht (Art. 6 VGV). Inzwischen wird PVC in Getränkeverpackungen praktisch nicht mehr eingesetzt und ist durch andere Materialien ersetzt worden. Daher kann auf die entsprechenden Bestimmungen verzichtet werden.

Regulierungsbedarf u. a. zur Reduktion externer Kosten

Verschiedene Faktoren führen dazu, dass die Potenziale bisher nicht ausgeschöpft wurden. Es zeigt sich, dass die verursachten Umweltkosten (sogenannte externe Kosten) nicht in die Produktionskosten bei der Herstellung von Verpackungen eingerechnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2030 die in der Schweiz in Verkehr gebrachten Verpackungen externe Kosten von 2 Milliarden Franken verursachen.9

Zudem besteht eine Regulierungslücke durch die mangelhafte Regelung und Durchsetzung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips im Verpackungsbereich. Mit Ausnahme der in der VGV regulierten Getränkeverpackungen sind die Inverkehrbringer bisher nicht verpflichtet, die auf den Markt gebrachten Verpackungen wieder zurückzunehmen und der Verwertung zuzuführen. Sie profitieren dennoch von der durch die Inverkehrbringer von Getränkeverpackungen und der durch die Kantone/Gemeinden finanzierten und zur Verfügung gestellten Entsorgungsinfrastruktur.

Im Bereich der Verpackungen aus Glas reicht die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Getränkeverpackungen heute bspw. nicht mehr aus, um die Finanzierung der gesamten Glas-Entsorgung aus Siedlungsabfällen über die Gebühr sicherzustellen. Viele andere Verpackungen aus Glas (wie Konfitüren-Glas, etc.) werden darin mitentsorgt und verursachen ungedeckte Kosten, was als sogenannte Trittbrettfahrer-Problematik bezeichnet wird. Die Gemeinden müssen diese Lücke durch Grund- oder Sackgebühren ausgleichen.

Eine weitere Herausforderung stellt die fehlende Transparenz im Verpackungsmarkt dar. Bei vielen der vorliegenden Daten handelt es sich um Schätzungen aus Studien, aber nicht um effektiv gemessene Werte. Dies behindert den Vollzug der

7 Siehe bspw. carbotech (2017). Ökobilanzen von Recyclingsystemen in der Schweiz. carbotech, Zürich.

8 Kennzahlen und Quoten - Swiss Recycle

9 Ecoplan (2024). VOBU der Massnahmen im Verpackungsbereich. Ecoplan, Bern.