Erläuternder Bericht EnEV
Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 8 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2026 der Energieeffizienzverordnung
ordnung (EU) 2023/25333, welche die Verordnung (EU) Nr. 932/2012 ersetzt, und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/25344, welche die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 ersetzt, führte die EU eine neue Berechnungsmethode und höhere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz ein. Die Schweiz übernahm diese Verordnungen ab dem 1. Juli 2025.
Der Entwurf einer EU-Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2533 beinhaltet geringfügige Korrekturen und Präzisierungen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Publikation der Verordnung wird im Herbst 2025 erwartet. Damit diese Korrekturen möglichst zeitnah ins Schweizer-Recht übernommen werden, muss in Anhang 1.3 der Verweis auf die Verordnung (EU) 2023/2533 angepasst werden.
Der Entwurf einer EU-Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 führt auf der Energieetikette einen Reparierbarkeitsindex ein. Die Publikation der Verordnung wird im Herbst 2025 erwartet. Um Handelshemmnisse zu vermeiden, soll die neue Energieetikette möglichst zeitnah ins Schweizer-Recht übernommen werden, dazu muss in Anhang 1.3 der Verweis auf die Verordnung (EU) 2023/2534 angepasst werden.
Anhang 1.7, Ziff. 3 Netzbetriebene Haushaltsdunstabzugshauben
In Anhang 1.7 Ziffern 3.1 und 3.2 fehlen die Verweise auf Anhang II Ziffer 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/20145. Um die Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren vollständig zu referenzieren, müssen in Anhang 1.7 die Ziffern 3.1 und 3.2 ergänzt werden.
Anhang 1.23, Ziff. 1.1 Smartphones, Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets
Die Anforderungen an die Energieeffizienz, die Ressourceneffizienz, die Informationsanforderungen und die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones, Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Slate-Tablets werden in der Schweiz identisch geregelt werden wie in der EU. Dazu wurden die Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/16706 ab dem 1. Juli 2025 ins Schweizer Recht übernommen.
Der Entwurf einer EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1670 beinhaltet geringfügige Korrekturen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Publikation der Verordnung wird im Herbst 2025 erwartet. Damit diese Korrekturen möglichst zeitnah ins Schweizer Recht übernommen werden, muss in Anhang 1.23 der Verweis auf die Verordnung (EU) 2023/1670 angepasst werden.
Anhang 2.1, Ziff. 1.1 Netzbetrieben elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
Die Anforderungen an den Energieverbrauch im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb für Haushalts- und Bürogeräte werden in der Schweiz identisch geregelt wie in
3 Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17.11.2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 2023/2533, 22.11.2023.
4 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 der Kommission vom 13. Juli 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 2023/2534, 22.11.2023.
5 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und - dunstabzugshauben, Fassung gemäss ABl. L 29 vom 31.1.2014, S. 1.
6 Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäss der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 214 vom 31.8.2023, S. 47.