Erläuternder Bericht EnEV

Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 8 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2026 der Energieeffizienzverordnung

der EU. Dazu wurden die Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/8267, welche die mittlerweile mehrfach angepasste Verordnung (EU) Nr. 1275/2008 ersetzt, ab dem 1. Juli 2025 ins Schweizer Recht übernommen.

Der Entwurf einer EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 beinhaltet geringfügige Korrekturen und Präzisierungen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Publikation der Verordnung wird im Herbst 2025 erwartet. Damit diese Korrekturen möglichst zeitnah ins Schweizer-Recht übernommen werden, muss in Anhang 2.1 der Verweis auf die Verordnung (EU) 2023/826 angepasst werden.

Anhang 2.6, Ziff. 1.1 Ventilatoren

Die Anforderungen an die Energieeffizienz, an die Ressourceneffizienz und an die Produktinformationen von Ventilatoren werden in der Schweiz vorwiegend gleich geregelt wie in der EU. Dazu werden die Ökodesign-Anforderungen der neuen Verordnung (EU) 2024/18348, welche die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 ersetzt, in der Schweiz per 24. Juli 2026 zeitgleich wie in der EU übernommen.

Der Entwurf einer EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1834 beinhaltet geringfügige Korrekturen und Präzisierungen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Publikation der Verordnung wird im Herbst 2025 erwartet. Damit diese Korrekturen möglichst zeitnah ins Schweizer-Recht übernommen werden, muss in Anhang 2.6 der Verweis auf die Verordnung (EU) 2024/1834 angepasst werden.

Anhang 3.2 Haushaltskaffeemaschinen

Die erste Energieetikette für Kaffeemaschinen wurde 2009 auf freiwilliger Basis von der Branche im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) und dem Bundesamt für Energie (BFE) auf Basis einer FEA-Messmethode eingeführt und war anschliessend ab Anfang 2015 obligatorisch. Per 1. August 2016 wurde als energietechnisches Prüfverfahren neu die Norm EN 60661 zur Grundlage, sowie die Energieetikette um die Klasse A+, A++ und A+++ ergänzt. In der EU wurden parallel dazu 2015 gestützt auf die Verordnung (EU) 1275/2008 Anforderungen für Kaffeemaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch im Bereitschafts- und Aus-Zustand, sowie die Anforderung nach einer bestimmten Wartezeit automatisch einen Energiesparmodus zu aktivieren, eingeführt. Die Schweiz hat diese Anforderungen zeitgleich zur EU 2015 übernommen.

Die Verordnung (EG) 1275/2008 wurde am 9. Mai 2025 durch die neue Verordnung (EU) 2023/826 ersetzt, welche in der Schweiz seit 1. Juli 2025 ebenfalls gilt. Diese beinhaltet unter anderem leicht verschärfte Anforderungen an den Bereitschafts- und Aus-Zustand. Ab dem 9. Mai 2027 werden diese Anforderungen nochmals verschärft.

Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz von den drei Kategorien Kapselmaschinen, Espresso-Vollautomaten und Einbau-Kaffeemaschinen 409.1 Tsd. Geräte verkauft, davon entsprachen 66.3 % der Effizienzklasse A+, 32.5 % der Klasse A und 1.2 % der Klasse B9.

Eine aktuelle Marktübersicht zeigt, dass sich das Angebot seither nur wenig verändert hat. Bei Kapselmaschinen sind 97% der verfügbaren Geräte in den Klassen A++, A+ und (in geringerem Masse) A, bei

7 Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäss der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission, ABl. L 103 vom 18.4.2023, S. 29; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/2533, ABl. L 2023/2533, 22.11.2023.

8 Verordnung (EU) 2024/1834 der Kommission vom 3. Juli 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 2024/1834, 04.07.2024.

9 Verkaufszahlenbasierte Energieeffizienzanalyse von Elektrogeräten 2024. Jahreswerte 2023, Bundesamt für Energie