Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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verfügt lediglich über eine ausländische Tochtergesellschaft für die Ausgabe strukturierter Produkte. Für diese kommt eine individuelle Kapitalbehandlung zur Anwendung.70 Daher löst die Neuregelung keinen zusätzlichen Kapitalbedarf bei Raiffeisen aus. Entsprechend betrifft die Neuregelung aktuell faktisch nur die UBS.

5.1.1 Nutzen der Neuregelung

Die strengere Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus stärkt die Widerstandskraft international tätiger systemrelevanter Banken – konkret der UBS – und verbessert ihre Möglichkeiten, eigenverantwortliche strategische Neuausrichtungen in der Stabilisierungsphase einer Krise vorzunehmen, ohne dabei die vorgeschriebene Eigenmittelausstattung ihres Schweizer Stammhauses zu gefährden. Dadurch soll die Sanierung oder Konkursliquidation der Bank vermieden werden, welche stets ultima ratio bleibt. Da die Neuregelung die Eigenmittelausstattung des Schweizer Stammhauses gegenüber dem Status quo stärkt, dürfte sie das Vertrauen von Gläubigern und Einlegern des Stammhauses stärken. Dieser Punkt wurde am 11. Juli 2025 von der Ratingagentur Moody’s bestätigt, die zu diesem Zeitpunkt das langfristige Kreditrating für unbesicherte, vorrangige Schuldtitel der UBS Group AG von negativ auf stabil erhöhte. Als Begründung wurde unter anderem aufgeführt, dass die Neuregelung die Kapitalausstattung der UBS Group AG stärken wird.71 Darüber hinaus können höhere Eigenmittel auch ein Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von sicherheitsbewussten Kunden, namentlich im Bereich der Vermögensverwaltung sein. Sie leisten aber auch einen wesentlichen Beitrag dazu, die Wahrscheinlichkeit eines Vertrauensverlusts zu verringern und im Krisenfall die Solvenz, die eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Liquiditätshilfe durch die SNB ist (zweite Verteidigungslinie), weiterhin zu gewährleisten.

Zur Wirksamkeit des Gesamtpakets der TBTF-Massnahmen wurde auch eine externe Beurteilung72 bei BSS Volkswirtschaftliche Beratung eingeholt. In der Einschätzung von BSS sind die Massnahmen zur Erhöhung der Eigenmittelanforderungen das zentrale Element des Gesamtpakets. Der vollständige Abzug von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital des Stammhauses leistet damit gemeinsam mit den Massnahmen der Verordnungsvorlage vom 6. Juni 2025 den grössten Beitrag zur Erreichung der Ziele des TBTF-Dispositivs. Selbst mit der Umsetzung dieser Massnahme würde die Kapitalquote der UBS weiterhin deutlich unter dem Wert liegen, welchen viele Expertinnen und Experten in den von BSS durchgeführten Fachgesprächen fordern.

70 Nach Artikel 10 Absatz 3 ERV kann die FINMA einer Bank gestatten, im Finanzbereich tätige Gruppengesellschaften aufgrund ihrer besonders engen Beziehung zur Bank bereits auf Stufe Einzelinstitut zu konsolidieren (Solokonsolidierung). Die ausländische Tochtergesellschaft der Raiffeisen wird solokonsolidiert (vgl. Seite 5 des Pillar 3-Reports, abrufbar unter: Raiffeisen Gruppe: Aufsichtsrechtliche Offenlegung per 30.09.2024).

71 Moody’s Ratings, 11. Juli 2025: “The legislative package aimed at strengthening the Swiss Too-Big-To-Fail (TBTF) regime announced by the Swiss Federal Council, if fully implemented, would strengthen the group's capital and liquidity profile, improve regulatory oversight and crisis preparedness, and enhance market confidence in UBSG's long-term stability.”, S. 2, abrufbar unter: https://www.ubs.com/global/de/investorrelations/investors/bondholder-information/ratings/_jcr_content/root/contentarea/mainpar/toplevelgrid/col_1/accordion_copy/accordionsplit_copy/linklistnewlook/link_copy.0240634538.file/PS9jb250ZW50L2RhbS9hc3NldHMvY2MvaW52ZXN0b3ItcmVsYXRpb25zL2ludmVzdG9ycy9yYXRpbmdzL21vb2R5LXJhdGluZy1hY3Rpb24ucGRm/moody-rating-action.pdf.

72 BSS Volkswirtschaftliche Beratung, 11.09.2025: «Beitrag zur Regulierungsfolgenabschätzung. Auswirkungen der TBTF-Regulierung», abrufbar unter: https://www.sif.admin.ch/dam/de/sd-web/fRICM3ypIYcr/bss_bericht_auswirkungen_tbtf.pdf.