Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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5.1.2 Zusätzlicher Eigenmittelbedarf

Bezüglich des zusätzlichen Eigenmittelbedarfs gilt es zu unterscheiden, in welchem Umfang die regulatorischen Anforderungen im Vergleich zu heute zunehmen und in welchem Umfang im Vergleich zu heute zusätzliches Kapital aufzubauen ist («effektive Kapitallücke»). Sowohl die Zunahme der regulatorischen Anforderungen als auch die effektive Kapitallücke hängen von zahlreichen künftigen Entwicklungen ab. Dabei ist hervorzuheben, dass besonders die Schätzung der effektiven Kapitallücke mit Unsicherheiten behaftet ist. Die effektive Kapitallücke wie auch daraus abgeleitete Auswirkungen hängen von verschiedenen, heute nicht bekannten Faktoren, wie etwa von verschiedenen vom Management festgelegten Puffern und Limiten, der künftigen Grösse und Struktur der UBS, dem künftigen Umfang des Auslandgeschäfts und der künftigen Bewertung der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften, ab.

Die nachfolgenden Schätzungen basieren auf den öffentlich verfügbaren Zahlen der Offenlegung der UBS per 4. Quartal 2024. Sie geben eine statische Schätzung der Auswirkungen wieder und klammern insbesondere die oben genannten Management-Entscheidungen aus. Es ist hervorzuheben, dass diese Schätzung mit Unsicherheit behaftet und entsprechend mit Vorsicht zu interpretieren ist. Der vollständige Abzug der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital des Schweizer Stammhauses erhöht die Going-Concern-Anforderung (CET1 und AT1 zusammen) des UBS-Stammhauses (UBS AG) um rund 15 Milliarden USD. Gemeinsam mit den Eigenmittelmassnahmen auf Verordnungsstufe, die der Bundesrat am 6. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat,73 erhöht sich die Going-Concern-Anforderung des UBS-Stammhauses (UBS AG) um rund 18 Milliarden USD. Gleichzeitig führen die Massnahmen zu einer Stärkung der Kapitalqualität. Das bedeutet, dass der Anstieg der CET1-Anforderung insgesamt rund 26 Milliarden USD (vgl. Summe der roten Balken in Abbildung 10) beträgt, und dass dafür der Bestand an AT1-Anleihen um rund 8 Milliarden USD reduziert74 werden kann.75

Die Neuregelung würde gemeinsam mit den Eigenmittelmassnahmen auf Verordnungsstufe, die der Bundesrat am 6. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat,76 die CET1-Quote auf rund 17 Prozent erhöhen. Die Behörden gehen davon aus, dass die UBS diese Quote durch Management-Entscheidungen – wie beispielsweise Entscheide bezüglich der Höhe von Management-Puffern oder Kapitalrückführungen aus ausländischen Tochtergesellschaften – auf rund 15 Prozent senken kann, ohne ihr Geschäftsmodell wesentlich anpassen zu müssen. Diese Sichtweise wird von Analysten geteilt.77 Die effektive Kapitallücke liegt daher nach Einschätzung der Behörden und Analysten wesentlich tiefer als der Anstieg der Eigenmittelanforderungen. Eine genaue Schätzung dieser Lücke ist schwierig, da für die Bank verschiedene Möglichkeiten bestehen, die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen zu finanzieren und damit

73 Vgl. Bundesratsbeschluss vom 6. Juni 2025 «Bundesrat zieht Lehren aus Credit-Suisse-Krise und konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität», Medienmitteilung (vgl. Fussnote 6).

74 Die Reduktion des AT1-Bedarfs ergibt sich daraus, dass sich die RWA durch den Abzug der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften reduzieren. Sie entspricht 4,3 Prozent der abgezogenen RWA.

75 Das Stammhaus weist per Ende 2024 Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften von rund 51 Milliarden USD aus. Diese werden sich mit der von der UBS angekündigten Repatriierung aus der UK-Tochtergesellschaft voraussichtlich auf rund 46 Milliarden USD reduzieren. Bei einer CET1-Anforderung von 11,3 Prozent (inkl. antizyklischer Kapitalpuffer) und bei einem Risikogewicht von 400 Prozent erfordern diese Beteiligungen in der heutigen Regulierung eine CET1-Unterlegung von rund 45 Prozent (400 Prozent*11,3 Prozent). Mit einem CET1-Kapitalziel der UBS von 12,5 Prozent erfordern sie eine Unterlegung zu 50 Prozent (400 Prozent*12,5 Prozent). Die Differenz zu einer vollständigen Unterlegung entspricht daher rund 23 Milliarden USD. Zudem entsteht aus den Massnahmen der Verordnungsvorlage ein zusätzlicher CET1-Bedarf von voraussichtlich – aufgrund heutiger Schätzung – rund 3 Milliarden USD auf Stufe Stammhaus. Die CET1-Anforderungen erhöhen sich folglich insgesamt um rund 26 Milliarden USD. Diese Angaben treffen nur in einer statischen Betrachtung zu, d.h. unter anderem unter den Annahmen, dass es keine Veränderung der Bilanzgrösse und RWA, keine Bewertungsanpassungen der Beteiligungen, keine Anpassung des Management- Puffers, keine weiteren Repatriierungen oder Strukturanpassungen, keine Veränderung der relevanten Wechselkurse und keine sonstigen Anpassungen der regulatorischen Anforderungen gibt.

76 Vgl. Fussnote 6.

77 Vgl. beispielsweise Autonomous Research, UBS Staring into the kaleidoscope, 4. Juli 2025, S. 13: «if capital rules are implemented as proposed, we believe UBS would eventually target a CET1 ratio of 14,5-15 percent.» 37/52