Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Anlage NI listet Primärenergieträger und Energieerzeugnisse auf, die für den ECT nicht als Wirtschaftsaktivität im Energiebereich gelten und für die demnach die Bestimmungen des Teils III: «Förderung und Schutz von Investitionen» inkl. Investor-Staat-Streitbeilegung nach Artikel 26 nicht anwendbar sind.
4.11 Inkrafttreten des geänderten Vertrags und der Anlagen
Die ECC hat am 3. Dezember 2024 einstimmig untenstehende Dokumente in englischer, russischer, französischer, spanischer und deutscher Sprache verabschiedet.35
• Änderungen zum Vertrag über die Energiecharta, CCDEC 2024 12 GEN;
• Modifizierungen und Änderungen der Anlagen zum Vertrag über die Energiecharta,
CCDEC 2024 13 GEN;
• Änderungen von Klarstellungen, Erklärungen und Beschlüssen, CCDEC 2024 14
GEN; und
• Inkrafttreten und vorläufige Anwendung der Änderungen des Vertrags über die
Energiecharta und Modifizierungen und Änderungen seiner Anlagen, CCDEC 2024 15 GEN.
Die Änderungen der Klarstellungen, Erklärungen und Beschlüsse sind am Tag des Konferenzentscheids vom 3. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Kopfzeile sowie die Sektionen A und B der Anlage NI sind am 3. September 2025 in Kraft getreten. Die Änderungen am ECT sowie an den übrigen Anlagen treten in Kraft am neunzigsten Tag, nachdem drei Viertel der Vertragsparteien die Ratifikationsurkunde über ihre Ratifikation, Zustimmung oder Genehmigung des geänderten Vertrags deponiert haben und nur zwischen diesen Vertragsparteien. Danach treten die Änderungen für jede weitere Vertragspartei 90 Tage nach deren Deponierung der Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Änderungen an Sektion C von Anlage NI treten in Kraft zehn Jahre nach Inkrafttreten des geänderten Vertrags oder sofern der geänderte Vertrag in Kraft getreten ist, am 31. Dezember 2040, je nachdem welches Datum früher eintritt.
Jede Vertragspartei akzeptiert ab dem 3. September 2025 die provisorische Anwendung der am 3. Dezember 2024 genehmigten Änderungen des ECT sowie der Änderungen in Abschnitt C von Anlage NI und der Änderungen der anderen Anlagen, sofern dies kompatibel mit ihrer Verfassung, ihren Gesetzen und ihren Regulierungen ist.
Jede Vertragspartei hat das Recht, beim Depositar bis am 3. März 2025 den Ausschluss dieser provisorischen Anwendung zu notifizieren. Jede Vertragspartei kann diese Notifizierung zu jedem Zeitpunkt auch wieder widerrufen. Für die Schweiz sind
35 Verfügbar unter www.energycharter.org > What we do > Conference Decisions