Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die wirtschaftliche Bedeutung des geänderten ECT besteht darin, dass er den Transit und die Investitionsbeziehungen zwischen den ECT-Mitgliedern auf eine völkerrechtliche Grundlage stellt. Dadurch erhöht sich u.a. die Rechtssicherheit für die Investorinnen und Investoren und reduziert sich das Risiko, als ausländisch Investierende diskriminiert oder in anderer Weise nachteilig behandelt zu werden.
Für die Schweizer Energieunternehmen bedeutet dies einen doppelten Vorteil. Einerseits könnte der geänderte ECT mehr ausländische Investitionen in die Schweiz anziehen und somit die Finanzierung nationaler Energieprojekte in den im Vertrag genannten neuen nachhaltigen Energieprodukten, -materialien und -technologien erleichtern. Andererseits stärkt er die Position schweizerischer Unternehmen, die in Vertragsparteien investieren möchten, indem es faire Bedingungen gewährleistet und die Risiken im Zusammenhang mit nachteiligen regulatorischen Änderungen verringert.
Quantitative Auswirkungen lassen sich nicht wie bei Doppelbesteuerungs- oder Freihandelsabkommen abschätzen, bei welchen Zahlen zu Steuern oder Zollabgaben verfügbar sind. Die ökonomische Bedeutung des ECT nimmt aber mit der wirtschaftlichen Globalisierung weiter zu. Für die Schweiz mit ihrem beschränkten Heimmarkt gilt dies in besonderem Masse. Indem der ECT Schweizer Unternehmen – insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen – dabei unterstützt, sich durch Auslandsinvestitionen im internationalen Wettbewerb zu behaupten, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz gestärkt.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt
Die Aussenwirtschaftspolitik dient dem Erhalt und der Steigerung des Wohlstands der Bevölkerung, im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung. Die Aussenwirtschaftspolitik leistet damit einen wichtigen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung. Während die aussenwirtschaftspolitischen Instrumente in erster Linie auf die Stärkung der wirtschaftlichen Dimension zielen, kommt auch den Dimensionen Umwelt und Soziales eine hohe Bedeutung zu. Sie sollen ebenfalls gestärkt oder von aussenwirtschaftspolitischen Instrumenten nicht beeinträchtigt werden. Entsprechend berücksichtigt der geänderte ECT auch ökologische und soziale Aspekte und trägt damit den Anforderungen der Nachhaltigkeit Rechnung.
Wirtschaftliche Tätigkeiten benötigen Ressourcen und Arbeitskräfte und sind mit entsprechenden Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verbunden. Im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts gilt es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken und den Wohlstand zu steigern sowie gleichzeitig die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch auf einem dauerhaft tragbaren Niveau zu halten bzw. auf ein solches zu senken und den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten. In welchem Umfang Investitionen die Umweltstandards in den Vertragsstaaten beeinflussen, wird einerseits durch die nationale Regulierung bestimmt und andererseits dadurch, in welchen Sektoren die Investitionen getätigt werden (z. B. Investitionen in umweltfreundliche Produktionsweisen oder in Sektoren mit höherer Umweltbelastung). Durch die mit Investitionen generell verbundene Förderung des Kapital-, Technologie-