Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
den Verbraucherinnen und Verbrauchern dementsprechend individuell in Rechnung gestellt.
Verteilnetzbetreiber können Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Dritten beliefert werden, zur Installation eines kommunikationsfähigen Messsystems verpflichten. Andernfalls kann ihnen der Zugang zum Netz vorübergehend verweigert werden. Die Anforderungen an das Messgerät sind weniger streng als im Strombereich, in dem ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist. Ein Messgerät mit Fernauslesung reicht in den meisten Fällen aus.
Bereits heute ist gemäss der für industrielle Grossverbraucher geltenden Verbändevereinbarung26 und der von der WEKO im Jahr 2020 genehmigten Regelung27 betreffend Netzzugang für alle Kundinnen und Kunden in der Zentralschweiz die Installation eines Messsystems mit Fernauslesung bei einem Lieferantenwechsel obligatorisch. Diese Anforderung steht daher im Einklang mit der bisherigen Praxis. Die Alternative wäre ein neues System mit Standardlastprofilen.
Das BFE hat eine Studie28 über die Kosten von kommunikationsfähigen Messsystemen (Messsysteme mit Fernauslesung und intelligente Messsysteme) in einem offenen Markt in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt, dass die Pflicht zur Installation kommunikationsfähiger Messsysteme bei einem Lieferantenwechsel wahrscheinlich höhere Kosten verursachen würde als der Einsatz nicht-kommunikationsfähiger Messsysteme. Dabei werden jedoch die zusätzlichen Kosten eines alternativen Systems – etwa die Erstellung von Standardlastprofilen –, das bei einem Lieferantenwechsel erforderlich wäre, nicht berücksichtigt. Messsysteme mit Fernauslesung ermöglichen einen Lieferantenwechsel (Fernauslesung am Vertragsende, Prognosen ohne Standardlastprofile möglich); die zusätzlichen Funktionen intelligenter Messsysteme (lokaler Datenzugang, zertifizierte Kommunikationskette, Fernsteuerung) sind dafür nicht notwendig. Für die Installation von Messsystemen mit Fernauslesung fallen im Vergleich zu Messsystemen ohne Fernauslesung pro Jahr und System zusätzliche Kosten von 16 bis 53 Franken an, sofern die Messdienstleistungen von wenigen grossen Anbietern erbracht werden. Ist der Markt dagegen stark fragmentiert, liegen die Mehrkosten bei 132 bis 534 Franken pro Jahr und System. Der Bund verfügt über mehrere Möglichkeiten, um die zusätzlichen Kosten zu senken: Datahub, Preisregulierung im Messwesen oder Liberalisierung dieses Sektors.
Der Bundesrat wird Mindestanforderungen an die technische Ausstattung der Messgeräte festsetzen.
26 Verbaendevereinbarung.pdf
27 Verfügung der Wettbewerbskommission vom 25. Mai 2020, «Netzzugang EGZ und ewl». Abrufbar unter www.weko.admin.ch > Praxis > Recht und Politik des Wettbewerbs (RPW) > 2020 > RPW 2020-4b, S. 1863–1894.
28 Gasversorgungsgesetz: Analyse von zwei verschiedenen Messsystemen im Kontext eines liberalisierten Gasmarkts; Studie im Auftrag des BFE; E-CUBE Strategy Consultants, Mai 2025.