Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht

kommt, dass die Integration der Transitflüsse ins Entry-Exit-Modell für eine erhebliche Erhöhung der Liquidität des Markts für Transportkapazitäten sorgt. So können die entsprechenden Netzkapazitäten entweder für die Versorgung im Inland oder für den Transit genutzt werden.

Eine Übergangsbestimmung gewährleistet ferner, dass der Marktgebietsverantwortliche keine Kapazitäten an den Grenzübergangspunkten vergeben kann, die vor dem 30. Oktober 2019 vertraglich reserviert wurden oder deren Reservierung auf der Grundlage von Optionen verlängert wurde, die vor diesem Datum vereinbart wurden.

Bilanzierungsmanagement: Mithilfe des Bilanzierungsmanagements werden die ein- und ausgehenden Gasflüsse ausgeglichen, um die Stabilität des Netzes sicherzustellen. Nach der derzeitigen Praxis ist jedes regionale Gastransportunternehmen für das Bilanzierungsmanagement in seinem Netz verantwortlich. Mit der Einführung eines GasVG gibt es – mit Ausnahme der isolierten Netzgebiete (Tessin und Kreuzlingen) – in der Schweiz neu nur noch eine Bilanzierungszone, die dem Marktgebiet Schweiz entspricht. Sie wird vom Marktgebietsverantwortlichen geführt und setzt sich aus mehreren Bilanzgruppen zusammen. Alle Netznutzenden müssen einer Bilanzgruppe angeschlossen sein, die wiederum mit dem Marktgebietsverantwortlichen einen Vertrag abschliessen muss.

Der vorliegende GasVG-Entwurf sieht eine Tagesbilanzierung der Gasflüsse vor. So hat der Bilanzgruppenverantwortliche die Aufgabe, die Energiebilanz seiner Bilanzgruppe am Ende des Gastages möglichst ausgeglichen zu halten. Für allfällige Abweichungen zwischen der angemeldeten und der am Ende des Gastages tatsächlich zugeordneten Gasmenge stellt der Marktgebietsverantwortliche dem Bilanzgruppenverantwortlichen ein Ausgleichsenergieentgelt in Rechnung. Für bestimmte Bilanzierungsvorgänge kann der Marktgebietsverantwortliche aus Gründen der Netzstabilität allerdings bestimmen, dass die Mengen der Bilanzgruppe stündlich innerhalb gewisser Toleranzen ausgeglichen werden müssen; andernfalls ist dem Marktgebietsverantwortlichen ein untertägiges Entgelt zu entrichten.

Gas kann am neu zu schaffenden virtuellen Austauschpunkt (einer elektronische Plattform) von einer Bilanzgruppe auf eine andere Bilanzgruppe übertragen werden. Der virtuelle Austauschpunkt wird ebenfalls vom Marktgebietsverantwortlichen geführt. Mit dem virtuellen Austauschpunkt sollen einerseits die Bilanzgruppenverantwortlichen eine Möglichkeit erhalten, ihre Bilanzen untertägig zu glätten, andererseits soll damit idealerweise Liquidität in den Schweizer Gasmarkt gebracht werden.

Der Marktgebietsverantwortliche ist für die Nutzung der Flexibilität zuständig. Dies umfasst insbesondere die Netzpufferung und die Speicherflexibilität sowie die Beschaffung von Regelenergie. Den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern und den Produzenten ist es freigestellt, ihr Flexibilitätspotenzial im Rahmen der Vertragsfreiheit gegenüber Dritten zu vermarkten.

Die Finanzierung des Bilanzierungsmanagements erfolgt in erster Linie über die Einnahmen, die der Marktgebietsverantwortliche aus dem Ausgleichsenergieentgelt und dem untertägigen Entgelt erzielt. Mit einem von den Bilanzgruppen zu zahlenden