Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten
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3.1.5. Transparenz und Daten
Transparenz: Informationen, welche die Netznutzerinnen und -nutzer zur Übersicht über die angebotene Netzkapazität, die Bilanzierungsregeln und die Netznutzungstarife benötigen, werden von den Netzbetreibern oder gegebenenfalls vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht. Die Netznutzungstarife müssen jährlich veröffentlicht werden. Auf der Rechnung des Lieferanten sind die Energiekosten, die Netznutzungsentgelte, die Messentgelte sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen gesondert aufzuführen. Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Jahresrechnung. Der Bundesrat kann auch vorsehen, dass die Netzentwicklungspläne veröffentlicht werden müssen.
Datenaustausch, Informationsprozesse und Rolle einer zentralen Datenplattform: Bei einem Lieferantenwechsel müssen dem neuen Lieferanten die notwendigen Daten und Informationen bereitgestellt werden. Künftig dürfte der Wechselprozess im Wesentlichen elektronisch erfolgen. Der Bundesrat kann vorsehen, dass sich die Gasnetzbetreiber an die für den Elektrizitätsbereich vorgesehene zentrale Datenplattform (Datahub) anschliessen (Art. 17g ff. StromVG) und auf diesem Weg sämtliche Daten den betroffenen Kundinnen und Kunden zugänglich machen müssen. Eine eigenständige Lösung für den Bereich der Gasversorgung erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Gegenwärtig zeigt sich im internationalen Umfeld vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität der Prozesse und der neuen Möglichkeiten der Digitalisierung, dass für einen qualitativ hochwertigen und effizienten Datenaustausch eine solche Lösung vorteilhaft ist. Ein effizient organisierter Zugang zu Daten und Informationen spielt in der Tat eine entscheidende Rolle für einen funktionstüchtigen Wettbewerb. Damit verhindert werden kann, dass Marktteilnehmer diskriminiert oder neue Marktteilnehmer am Markteintritt gehindert werden, müssen der Datenaustausch und die notwendigen Informationsprozesse zwischen den Netzbetreibern sowie den weiteren Marktakteuren klar geregelt, möglichst gut standardisiert und einfach organisiert sein. Eine qualitativ hochwertige, rechtzeitige und automatisierte Bereitstellung von Daten und Informationen zur Abwicklung der versorgungstechnischen Prozesse und insbesondere der Wechselprozesse ist unabdingbar. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass berechtigte Dritte (z. B. die Inhaberinnen und Inhaber der Daten) Zugang zu den Daten erhalten. Bei der Umsetzung ist es wichtig, die Transaktionskosten niedrig zu halten. Die für die Bilanzierung, die Kapazitätsvergabe und die Tarifierung notwendigen Informationen müssen ebenfalls von den Verantwortlichen zeitgerecht, kostenlos und in guter Qualität an die auf diese Informationen angewiesenen Akteure geliefert werden.
Für Strom und Gas kombinierte Plattformen vermögen Skalenerträge und Synergien zu erschliessen, Kosten zu reduzieren, digitale Dienstleistungen zu unterstützen sowie Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt zu befähigen, am Strom- und Gasmarkt teilzunehmen. Letztlich wird die Koordination der zunehmenden Anzahl an Akteuren vereinfacht. Da es sich bei der Strom- und der Gasversorgungsinfrastruktur um sogenannte kritische Infrastrukturen handelt, ist der Informationssicherheit auf Basis der