Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten

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0,04 Rp./kWh verursachen (CAPEX 3 Mio. Fr./Jahr, OPEX 8 Mio. Fr./Jahr).69 Allerdings stellen diese Kosten nur zum Teil Mehrkosten für die Endverbraucherinnen und -verbraucher dar. Bestimmte Aufgaben, die in Zukunft vom Marktgebietsverantwortlichen wahrgenommen werden und in diesem Betrag berücksichtigt sind, sind heute Aufgaben der Transportnetzbetreiber und der entsprechende Aufwand ein Teil der Netzkosten. Das Bilanzierungsmanagement des Marktgebietsverantwortlichen in einer einzigen Bilanzierungszone Schweiz sorgt für erhebliche Effizienzsteigerungen. Die mit der Marktöffnung verbundenen Gewinne wurden in einer vom BFE in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2016 geschätzt.70

Zuverlässige Gasversorgung: Diese Zielsetzung verursacht geringfügige zusätzliche Kosten für die Gasverbraucherinnen und -verbraucher. Die mit dem GasVG eingeführten Massnahmen zur Stärkung der Sicherheit der Gasversorgung sind vergleichbar mit den Massnahmen der Verordnung vom 18. Mai 202271 über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung. Die zusätzlichen Kosten, die von den regionalen Unternehmen aufgrund ihrer aus dieser Verordnung resultierenden Pflichten in Rechnung gestellt werden, können daher als Referenz dienen. Der Tarifzuschlag für den Winter 2024/25 schwankte je nach Unternehmen zwischen 0 und 0,52 Rp./kWh.72 Dieser Betrag deckt die Pflicht der regionalen Unternehmen, zu gewährleisten, dass Erdgas im Umfang von mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen schweizerischen Jahresverbrauchs in Speicheranlagen der Nachbarländer gelagert ist. Da das Einspeichern von Gas in den Nachbarländern bereits zur Versorgungsstruktur einiger regionaler Unternehmen gehörte, fielen für die betreffenden Unternehmen kaum oder gar keine zusätzlichen Kosten an.

Umweltfreundliche Gasversorgung: Die Einführung von Netzentwicklungsplänen sowie die Möglichkeit, auf deren Grundlage ausserordentliche Abschreibungen den Netzkosten anzurechnen, wird eine gerechte Verteilung der Kosten für die Stilllegung des Netzes auf die Gasverbraucherinnen und -verbraucher ermöglichen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die weniger Möglichkeiten haben, Gas durch einen anderen Energieträger zu ersetzen, müssen keinen unverhältnismässig hohen Anteil der Kosten für die Stilllegung des Netzes tragen.

69 Vgl. die vom BFE in Auftrag gegebene Studie «GasVG: MGV und Versorgungsaufgaben. Aufgaben, Governance und Kapitalisierung eines Marktgebietsverantwortlichen für das Schweizer Gastransportnetz», Swiss Economics/Winkler Energy & Logistics Consulting GmbH, Nov. 2023, S. 54 und Tabelle 9, S. 57, Spalte «IMP active». Abrufbar unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Gasversorgung > Gasversorgungsgesetz > Dokumente > Grundlagenstudien zum Gasmarkt.

70 «Studie betreffend möglicher Vorgehensweisen bei einer Öffnung des Schweizer Gasmarkts», Juni 2016, Infras und Frontier Economics, im Auftrag des BFE. Abrufbar unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Gasversorgung > Gasversorgungsgesetz > Dokumente > Grundlagenstudien zum Gasmarkt.

71 SR 531.82

72 Vgl. «NNE auf Hochdrucknetzen für das Gasjahr 2024/2025 inkl. Sicherstellungsabgabe». Abrufbar unter www.ksdl-erdgas.ch > Downloads > Entgelte.