Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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Sicht auf das Vorsorgesystem zu stärken. Bereits heute sind mehrere Vertretende von Wirtschaftsverbänden Mitglieder beider Kommissionen. Die gesetzlichen Aufgaben der bisherigen Kommissionen sollen unverändert übernommen werden. Der Ausschuss für die Erwerbsersatzordnung soll aufgehoben werden, weil diese Versicherung nicht Teil der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist.
2.8.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die AHV/IV-Kommission umfasst aktuell 17 Mitglieder, die BVG-Kommission 16. Beide Kommissionen tagen jährlich zwei- bis dreimal. Die Taggelder der Kommissionsmitglie- der beider Kommissionen betragen 300 Franken (Anhang 2 Ziff. 1.3 RVOV). Die Prä- sidentin oder der Präsident erhält ein um 25 Prozent erhöhtes Taggeld (Art. 8o Abs. 3 RVOV). Zudem werden Spesen ersetzt. Die fusionierte Kommission wird voraussicht- lich 17 Mitglieder umfassen. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Zahl und Art der Geschäfte ab, mit denen sich die neue Kommission befassen wird. Unter der Annahme, dass diese keine wesentliche Änderung des bisherigen Sitzungsrythmus erfordern, er- laubt die Zusammenlegung jährliche Einsparungen bei Taggeldern und Spesen von bis zu 20 000 Franken.
2.8.3 Umsetzungsfragen
Die Bezeichnung der neuen Kommission muss in den betreffenden Verordnungen an- gepasst werden. Inhaltliche Anpassungen der Verordnungen sind nicht erforderlich. Das Sekretariat der neuen Kommission wird weiterhin durch das Bundesamt für Sozi- alversicherungen geführt.
2.9 Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW)
2.9.1 Die beantragte Neuregelung
Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW) wird aufgehoben. Die Hauptaufgabe der EKW besteht gemäss ihrem Auftrag darin, informelle Vorkonsulta- tionen zu den Standpunkten der verschiedenen Interessengruppen zu wohnpolitischen Geschäften durchzuführen (Mietrecht, Wohnungsmarkt, Wohnraumförderung). Sie wirkt zudem alle vier Jahre bei der Unterbreitung des Forschungsprogramms des BWO an das WBF. Künftig wird das BWO das Forschungsprogramm direkt dem WBF unter- breiten. Der Informationsaustausch mit den relevanten Akteuren ist eine Daueraufgabe der Verwaltung und wird auch bereits so wahrgenommen, und zwar zeitnaher, als es im Rahmen des relativ starren Sitzungsrhythmus’ der EKW möglich ist, und zwar je- weils auf der geeigneten operativen oder politischen Ebene. Die Auflösung der Kom- mission führt zu jährlichen Einsparungen im Umfang von 10 000 Franken (Taggelder, Spesen).
2.9.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Das Fachwissen ist in der Verwaltung vorhanden und wird bereits jetzt ergänzt mit dem gezielten Beizug externer Experten, Begleit- und Arbeitsgruppen sowie runden Tischen